ESMA: Q & A zu den Leitlinien für alternative Leistungskennzahlen

ESMA veröffentlicht aktualisierte Q & A zu den Leitlinien für alternative Leistungskennzahlen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

Im April 2020 veröffentlichte die ESMA eine Aktualisierung ihrer Q & A zur Anwendung der Leitlinien für alternative Leistungskennzahlen (Alternative Performance Measures, kurz: APM) im Hinblick auf die COVID-19-Pandemie.

Angesichts der erheblichen Auswirkungen der Gesundheits- und Wirtschaftskrise rechnet die europäische Regulierungsbehörde damit, dass Emittenten neue alternative Leistungskennzahlen offenlegen oder bestehende Leistungskennzahlen anpassen werden, um den Auswirkungen von COVID-19 auf ihre Leistung und ihre Cashflows Rechnung zu tragen. Unter diesen Umständen hat die ESMA zu größter Vorsicht aufgerufen, um eine irreführende Botschaft an die Märkte zu vermeiden, und erinnert die Emittenten an die Bedeutung von Disziplin und Transparenz bei der Anwendung solcher Maßnahmen.

Da COVID-19 weitreichende Auswirkungen auf jeden Aspekt der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens haben kann, könnte das Anpassen oder das Hinzufügen von Kennzahlen nach Ansicht der Aufsichtsbehörde die Bereitstellung transparenter und nützlicher Informationen verfehlen.

Die ESMA bittet die Emittenten daher eindringlich, stattdessen zusätzliche Einzelheiten im Anhang zum Jahresabschluss anzugeben, insbesondere, um zu erklären, wie sich die Pandemie auf ihre operativen Tätigkeiten ausgewirkt hat und/oder voraussichtlich auswirken wird, wie groß die Unsicherheit ist und welche Maßnahmen zur Bekämpfung des Ausbruchs ergriffen wurden. Die Offenlegungen sollten auch Einzelheiten zu den Auswirkungen von COVID-19 auf die Annahmen und Schätzungen enthalten, die bei der Bestimmung der Inputfaktoren für alternative finanzielle Leistungskennzahlen verwendet werden, wie z.B. Wertminderungsverluste, erwartete Kürzungen für Leasingzahlungen oder erhaltene Zuschüsse.

Abschließend erinnert die europäische Regulierungsbehörde die Emittenten an einige wichtige Grundsätze, wie beispielsweise:

  • die Tatsache, dass die Leitlinien und die Q & A für alle alternativen finanziellen Leistungskennzahlen (einschließlich Liquiditäts- und Cashflow-Kennzahlen) gelten, unabhängig davon, ob die Berichterstattung innerhalb oder außerhalb der Finanzabschlüsse stattfindet;
  • die Notwendigkeit, die Verwendung spezifischer neuer oder angepasster bestehender alternativer finanzieller Leistungskennzahlen zu erläutern und zu rechtfertigen, wobei diese nicht stärker hervorgehoben werden sollten als Kennzahlen, die sich direkt aus den Finanzabschlüssen ergeben.

Die Q & A können auf der ESMA-Website aufgerufen werden.

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Dies ist ein Beitrag aus unserem IFRS-Newsletter 2-2020. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.

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