Änderungen an IFRS 17 und IFRS 4 veröffentlicht

Mitte 2020 veröffentlichte das IASB die endgültigen Änderungen an IFRS 17, die darauf abzielen, verschiedene Aspekte der Rechnungslegung für Versicherungs- und Rückversicherungsverträge zu vereinfachen und klarzustellen.

Eine der wichtigsten Änderungen ist, dass der verbindliche Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 17 um zwei Jahre auf jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, verschoben wird.

IFRS 4, welcher den Versicherern erlaubt, die Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente aufzuschieben, wurde ebenfalls geändert, sodass die Versicherer IFRS 9 und IFRS 17 gleichzeitig (d.h. spätestens ab 2023) anwenden können.

Das IASB hat keine Änderungen bezüglich der Thematik der jährlichen Kohorten vorgenommen. Mithin sind die Ersteller weiterhin verpflichtet, Verträge nach dem Jahr der Ausgabe zu gruppieren (einschließlich der Verträge mit direkter Beteiligung). Es bleibt abzuwarten, wie sich die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) in ihrer Empfehlung zur Übernahme der Änderungen positioniert.

Weitere Einzelheiten finden Sie in den folgenden Mazars-„Beyond the GAAP“-Ausgaben mit Zusammenfassungen der Diskussionen des IASB zu diesem Projekt: Juli/August 2019, November 2019, Dezember 2019 und März 2020.

Mazars-„Beyond the GAAP“-Ausgaben: Link

Die Änderungen als Draft sind auf der Website des IASB abrufbar: Link

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Dies ist ein Beitrag aus unserem IFRS-Newsletter 2-2020. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.

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