IASB schlägt Änderungen an IAS 1 zur Klassifizierung von Schulden mit Kreditbedingungen vor

Am 19. November 2021 veröffentlichte das IASB einen Exposure Draft zu Änderungen an IAS 1 – Darstellung des Abschlusses und die damit verbundene Klassifizierung von Schulden mit bestimmten Kreditbedingungen (Covenants) als kurz- oder langfristig.

Das Exposure Draft finden Sie hier. Vergleichen Sie außerdem: Beyond the GAAP Nr. 156, Juni 2021.

Der Entwurf soll die vom IASB im Januar 2020 veröffentlichen Änderungen an IAS 1 zur Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig ergänzen. Mit dem im November veröffentlichen Entwurf soll klargestellt werden, dass Kreditbedingungen, die ein Unternehmen innerhalb von 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag erfüllen muss, keinen Einfluss auf die Klassifizierung einer Verbindlichkeit als kurz- oder langfristig haben. Das Unternehmen müsste jedoch zusätzliche Angaben machen, die es den Abschlussadressaten ermöglichen zu beurteilen, ob die Verbindlichkeit innerhalb der 12 Monate rückzahlbar werden könnte.

Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen wäre frühestens der 1. Januar 2024, wobei eine vorzeitige Anwendung unter bestimmten Bedingungen zulässig wäre.

Die Kommentierungsfrist des Exposure Draft läuft bis zum 21. März 2022.

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