EU-Endorsement der Phase 2 IBOR-Reform
EU-Endorsement der Phase 2 IBOR-Reform
Die Veröffentlichung ist hier verfügbar.
Diese Änderungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Mit der Veröffentlichung dieser Änderungen im EU-Amtsblatt wird somit der Weg für eine vorzeitige Anwendung in der EU für die Berichtsperiode 2020 eröffnet.
Diese Änderungen betreffen die bilanzielle Behandlung, wenn ein bestehender Referenzzinssatz durch einen neuen Referenzzinssatz in einem bestimmten Vertrag ersetzt wird sowie die Auswirkungen dieser Änderung auf die von der IBOR-Reform betroffenen Sicherungsbeziehungen.
Die von der EU übernommene Fassung führt keine Änderungen gegenüber dem am 27. August 2020 veröffentlichten IASB-Text ein.
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Dies ist ein Beitrag aus unserem IFRS-Newsletter 1-2021. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.