Diskussionspapier zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Kontrolle
Diskussionspapier zu Unternehmenszusammenschlüssen
IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse schließt diese Transaktionen aus seinem Anwendungsbereich aus, obwohl sie in der Praxis häufig vorkommen.
Das Ziel: Vielfalt in der Praxis reduzieren
In Ermangelung von IFRS-Anforderungen zu diesem Thema stellen Unternehmen ähnliche Transaktionen auf unterschiedliche Weise dar: Einige verwenden einen Ansatz, der auf dem beizulegenden Zeitwert des erworbenen Unternehmens basiert (Erwerbsmethode), während andere einen Ansatz verwenden, der auf dessen Buchwert basiert. Mit diesem Diskussionspapier möchte der IASB diese Unterschiede in der Praxis verringern und damit die Transparenz und Vergleichbarkeit der Finanzberichterstattung zu diesen Transaktionen verbessern.
Was der IASB vorschlägt
Anstatt eine einzige Methode (Erwerbsmethode oder Buchwertmethode) für alle derartigen Transaktionen vorzuschreiben, schlägt der IASB vor, dass der gewählte Ansatz von den Merkmalen der Transaktion abhängen soll. Wenn die Transaktion keine Auswirkungen auf die nicht beherrschenden Anteilseigner des übernehmenden Unternehmens hat, soll die Buchwertmethode angewandt werden.
Wenn die nicht beherrschenden Anteilseigner betroffen sind, insbesondere in Fällen, in denen die Anteile des übernehmenden Unternehmens an einem öffentlichen Markt gehandelt werden, dann ist, sofern keine Befreiung oder Ausnahme gilt, die Erwerbsmethode anzuwenden (wie bei Unternehmenszusammenschlüssen zwischen nicht verbundenen Unternehmen, die in den Anwendungsbereich von IFRS 3 fallen).
Anhand eines Entscheidungsbaums werden die verschiedenen Fragen veranschaulicht, die zu berücksichtigen sind, um zu bestimmen, ob die Buchwertmethode oder die Erwerbsmethode verwendet werden soll.
Was sich der IASB von der Konsultation erwartet
In dem Diskussionspapier bittet der IASB um Rückmeldungen dazu, wann die einzelnen Bewertungsmethoden angewendet werden sollten, wie die Methoden angewendet werden sollten und welche Offenlegungspflichten bestehen sollten.
Die Kommentierungsfrist endet am 1. September 2021.
Die Pressemitteilung und alle vom IASB veröffentlichten Dokumente finden Sie hier.
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Dies ist ein Beitrag aus unserem IFRS-Newsletter 1-2021. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.