Die Europäische Union übernimmt die Änderungen an IFRS 4 zur Verschiebung des verpflichtenden Inkrafttretens von IFRS 9

Wie zuvor bereits erwartet, hat die Europäische Union die Änderungen an IFRS 4 übernommen, die Unternehmen die Möglichkeit geben, die Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente aufzuschieben, um sie an die erstmalige Anwendung von IFRS 17 Versicherungsverträge anzupassen.

Zur Erinnerung: Der verpflichtende Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 17 wurde auf den 1. Januar 2023 verschoben.

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Dies ist ein Beitrag aus unserem IFRS-Newsletter 1-2021. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.

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