Fraglich ist unter anderem, wie sich die Pandemie auf die Rechnungslegung von Unternehmen auswirkt. Gemäß Marktregulierungsbehörden müssen Unternehmen, die bis dato ihren Abschluss noch nicht fertiggestellt haben, beispielsweise die möglichen Auswirkungen der aktuellen Coronavirus-Pandemie insbesondere im Anhang in den geforderten Offenlegungen bzgl. Ereignissen nach der Berichtsperiode im Einklang mit IAS 10 berücksichtigen.
Diese und weiterführende Erläuterungen von unseren Experten zu folgenden Fragestellungen finden Sie auf der Mazars Website:
- Warum gibt es unterschiedliche Auswirkungen der Krise für Abschlüsse zum 31.12.2019 und Abschlüsse mit einem abweichenden Stichtag?
- Welche Informationen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie müssen Unternehmen in ihrem Anhang offenlegen?
- Welche Auswirkungen hat das Coronavirus (Covid-19) auf die Prüfung von Abschlüssen, Zwischenfinanz- und Lageberichten?
- Führt das Coronavirus zu konkreten bilanziellen Fragestellungen in Hinblick auf Sachverhalte, wie z. B. die Bildung neuer Rückstellungen (IAS 37), „Triggering Events“ beim Werthaltigkeitstest (IAS 36) oder Kreditvertragsverletzungen (IFRS 7)?
Lesen Sie hier, was es für Sie als CFO jetzt zu tun gilt.
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Dies ist ein Beitrag aus unserem IFRS-Newsletter 1/2020. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.