Die IFRS Sustainability Disclosure Standards im Überblick
Mit IFRS S1 und IFRS S2 legt das ISSB weltweit den Grundstein für die Veröffentlichung nachhaltigkeitsbezogener Informationen. Diese bauen auf einer Reihe weithin anerkannter Standards und Rahmenwerke auf – darunter das Integrated Reporting Framework, die Empfehlungen der Task Force on Climate-Related Financial Disclosures (TCFD) und die Standards des Sustainability Accounting Standards Board (SASB). Ihre Vereinbarkeit mit dem verpflichtenden Berichtsrahmen, einschließlich der European Sustainability Reporting Standards (ESRS), wird künftig entscheidend sein, um eine Mehrfachberichterstattung für Unternehmen zu vermeiden. Das ISSB hat sich zudem verpflichtet, mit der Global Reporting Initiative (GRI) zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass die neuen Standards die bestehenden der GRI ergänzen und mit ihnen kompatibel sind.
Die ISSB-Standards sollen die IFRS-Rechnungslegungsstandards ergänzen, die von mehr als 140 Jurisdiktionen weltweit verwendet werden. Das ISSB kann ihre Anwendung nicht vorschreiben. Unternehmen können sie jedoch freiwillig umsetzen, und zuständige Behörden können entscheiden, ob sie für Unternehmen verbindlich sind. Einige Länder kündigten bereits an, dass sie die ISSB-Standards frühzeitig anwenden wollen, insbesondere die Schwellen- und Entwicklungsländer (z. B. Mexiko, Nigeria und Simbabwe). Andere planen, die ISSB-Standards in ihre künftigen Vorschriften einzubeziehen (Vereinigte Königreich und Japan).
IFRS S1
Die Anforderungen von IFRS S1 beruhen auf dem Grundsatz, dass Nachhaltigkeitsinformationen für die primäre Zielgruppe (z. B. Investoren, Kreditgeber, andere Gläubiger) nützlich sind, um die Dynamik zwischen einem Unternehmen und den Stakeholdern, der Gesellschaft, der Wirtschaft und der Umwelt sowie den Einfluss auf die Wertschöpfung im Unternehmen zu verstehen. IFRS S1 verlangt daher von den Unternehmen die Offenlegung von Informationen über nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen, von denen erwartet wird, dass sie die Entwicklungen des Unternehmens beeinflussen.
IFRS S1 enthält sowohl allgemeine Anforderungen, um die Einhaltung der ISSB-Standards zu gewährleisten, als auch wesentliche Elemente für eine vollständige Offenlegung nachhaltigkeitsbezogener Finanzinformationen. Dieser Standard ähnelt einem „konzeptionellen Rahmen“ und ist in Verbindung mit anderen IFRS-Standards zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen anzuwenden. Er enthält eine Reihe praktischer Orientierungshilfen sowie spezifische Anforderungen an die damit verbundenen Informationen.
IFRS S2
IFRS S2 ist der erste themenbezogene Standard des ISSB. Weitere Themen werden voraussichtlich in den kommenden Jahren durch zusätzliche Standards abgedeckt. Der Fokus liegt hierbei auf physischen Risiken (Risiken des Klimawandels als Folge eines Ereignisses oder einer langfristigen Entwicklung) und klimabezogenen transitorische Risiken (im Zusammenhang mit dem Wechsel zu einer kohlenstoffärmeren Wirtschaft). Einige der wichtigsten Angaben des IFRS S2 zielen darauf ab, ein grundlegendes Verständnis zu vermitteln über:
- die Unternehmensstrategie für den Umgang mit klimabezogenen Risiken und Chancen, insbesondere durch die Bewertung der Klimaresilienz des Unternehmens unter Verwendung einer klimabezogenen Szenarioanalyse sowie
- die Performance des Unternehmens in Bezug auf diese Risiken und Chancen, einschließlich des Fortschritts in Hinblick auf alle Ziele, die es sich gesetzt hat und/oder die es erfüllen muss.
Zu diesem Zweck wurden mehrere Kennzahlen-Kategorien festgelegt, wie z. B. Treibhausgasemissionen (Scope 1, Scope 2 und Scope 3) und Finanzkennzahlen (einschließlich der Höhe der für diese Risiken und Chancen aufgewendeten Kapitalausgaben, Finanzierungen oder Investitionen).
IFRS S2 enthält auch Offenlegungspflichten zu den aktuellen und erwarteten finanziellen Auswirkungen klimabezogener Risiken und Chancen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens.
Geltungsbeginn
IFRS S1 und IFRS S2 treten für Berichtsjahre in Kraft, die zum 1. Januar 2024 beginnen (eine frühere Umsetzung ist zulässig, wenn beide Standards vorzeitig befolgt werden). In der Praxis hängt das Datum für die Erstanwendung von der Bestätigung durch lokale Jurisdiktionen ab oder davon, ob sich Unternehmen für eine freiwillige Umsetzung dieser Standards entscheiden. Das ISSB hat zudem einige Erleichterungen für den Übergang (sog. „transitional reliefs“) festgelegt.
Weitere Informationen über die neuen ISSB-Standards, ihren Hintergrund, ihre Auswirkungen und ihre Handhabung finden Sie in unserem aktuellen englischsprachigen Leitfaden „Approaching the IFRS Sustainability Disclosure Standards: What companies can learn from IFRS S1 and IFRS S2“.
Kontakt
|