Webinar: Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) – Anwendungsbereich, Antragsverfahren und Implementierung
Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) stellt Unternehmen vor zahlreiche Fragen: Fällt das Geschäftsmodell unter den Anwendungsbereich des ZAG? Um welchen Zahlungsdienst handelt es sich? Ist eine Registrierung oder eine Erlaubnis notwendig? Welcher Erlaubnistyp entspricht meinem Geschäftsmodell? Und was erwartet uns im Antragsverfahren?
Diese und weitere Fragen haben unsere Mazars-Expert*innen in Kooperation mit der Annerton Rechtsanwaltsgesellschaft in unserem Webinar mit dem Titel „Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz – Anwendungsbereich, Antragsverfahren und Implementierung in der Praxis“ beantwortet.
Die Referent*innen beschreiben den Antragsprozess für eine schriftliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die in Deutschland für das gewerbsmäßige Erbringen sogenannter Zahlungsdienste in Deutschland gemäß § 10 Abs. 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) erforderlich ist. Darüber hinaus erläutern Sie beispielsweise, was die Unterschiede zwischen den typischen „Bank“-Zahlungsdiensten, wie dem Lastschrift-, Zahlungskarten- oder Überweisungsgeschäft, und den komplexeren Akquisitions- oder Finanztransfergeschäften sind.
Schauen Sie sich jetzt hier die Aufzeichnung an und erfahren Sie unter anderem mehr darüber, wie Sie den passenden Zahlungsdienst für Ihr Unternehmen auswählen und rechtssicher auf den Weg bringen können.
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