Webinar „Vorsteuerabzug und Forschung“

23. März 2023 | 10:00 – 11:30 Uhr
Inwieweit Forschungseinrichtungen als umsatzsteuerliche Unternehmen gelten und damit auch zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, war bisher regelmäßig ein wesentlicher Diskussionspunkt im Rahmen von Betriebsprüfungen und der Erstellung von Steuerklärungen. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 27. Januar 2023 ein grundlegendes Schreiben zur Unternehmereigenschaft und zum Vorsteuerabzug von Forschungseinrichtungen veröffentlicht. Diese Ausführungen binden sämtliche Landesfinanzverwaltungen. Was dies bedeutet, legen wir Ihnen in unserem Webinar dar.

Bis zur Veröffentlichung des Schreibens seitens des BMF mangelte es der Finanzverwaltung häufig daran, die inhaltlichen und zeitlichen Zusammenhänge verschiedener Forschungsprojekte und einer wirtschaftlichen Verwertung anzuerkennen. Diese Rechtsunsicherheit bedeutete für Forschungseinrichtungen eine wesentliche Finanzierungsunsicherheit. Wird der Vorsteuerabzug rückwirkend im Rahmen einer Betriebsprüfung gekürzt, können nachträglich für diese Jahre grundsätzlich keine öffentlichen Mittel gewährt werden.

Inhalt des Webinars

In unserem Webinar erhalten Sie wichtige Handlungsempfehlungen – wir möchten mit Ihnen adäquate Umsetzungsmöglichkeiten und Best-Practice-Beispiele besprechen. Insbesondere soll das Webinar Ihnen Praxistipps für eine individuelle, pragmatische und rechtssichere Handhabung mit dem BMF-Schreiben vermitteln. Die digitale Veranstaltung richtet sich an Leiter*innen im Bereich Steuern, Sachbearbeiter*innen und CFOs.

Themenbereiche

  • Einordnung des BMF-Schreibens in die gelebte Praxis
  • Definition der Forschungseinrichtungen und Grundlagenforschung
  • Umfang des unternehmerischen und nichtunternehmerischen Bereichs
  • Wirkung der wissenschaftlichen Verwertung
  • Ermittlungsschema und Best-Practice-Anwendung

Unsere Referenten

  • Dr. Alexander Becker, Partner, Steuerberater, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
  • Daniel Reisener, Partner, Steuerberater
  • Torsten Volkmann, Director, Steuerberater

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