Was kommt und was ist schon da? Da sind auf jeden Fall die neuen Energiepreisbremsengesetze, die unter anderem eine arbeitsrechtliche Komponente haben, die es in sich hat. Hier gilt es, die rechtlichen Vorgaben genau zu kennen und umzusetzen, sofern Ihr Unternehmen von den Gesetzen profitieren möchte. Denn beispielsweise die Arbeitsplatzerhaltungspflicht kann u. a. bedeuten, dass 90 Prozent der zum 1. Januar 2023 vorhandenen Vollzeitarbeitsplätze bis 30. April 2025 erhalten bleiben müssen.
In Sachen Hinweisgeberschutz gilt: Nach der gescheiterten Abstimmung im Bundesrat hat die EU umgehend gegen Deutschland ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren in Gang gesetzt. Denn die EU-Whistleblowing-Richtlinie hätte bis zum 17. Dezember 2021 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Das Scheitern heißt aber nicht, dass es hierzu keine unbedingt zu beachtenden Rechte und Pflichten seitens der Arbeitgeber gibt. Vorbereitungen u. a. auf das angesichts des Vertragsverletzungsverfahrens kurzfristig zu erwartende Gesetz sind dringend notwendig.
Inhalt des Webinars
In unserem Webinar erhalten Sie wichtige Handlungsempfehlungen – wir möchten mit Ihnen Umsetzungsmöglichkeiten und Best-Practice-Beispiele besprechen. Insbesondere soll das Webinar Praxistipps für eine individuelle, pragmatische und rechtssichere Handhabung der gesetzlichen Vorgaben bei den Energiepreisbremsen und dem Umgang mit dem Thema Whistleblowing geben.
Die digitale Veranstaltung richtet sich an Entscheider*innen in Unternehmen sowie Personalverantwortliche.
Freuen Sie sich auf folgende Themenbereiche:
- Arbeitsplatzerhaltungspflicht sowie Boni- und Dividendenverbot – versteckt sowohl im StromPBG als auch im EWPBG. Wo liegen die Herausforderungen in der Umsetzung, was ist zu beachten?
- Handlungsbedarf beim Hinweisgeberschutz – trotz Ablehnung im Bundesrat kommt das Hinweisgeberschutzgesetz. Was gilt es zu beachten?
Unsere Referent*innen:
- Dr. Tatjana Ellerbrock, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Partnerin
- Andreas Thomas, Rechtsanwalt, Salary Partner
- Dr. Andreas Eckhardt, Rechtsanwalt, Salary Partner
- Marion Plesch, Rechtsanwältin, Director
- Peter Christian Felst, Rechtsanwalt, Compliance Officer und Compliance Auditor, Partner
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