DAC6 Tool
Wann ist eine Steuergestaltung meldepflichtig?
Unter die Mitteilungspflicht fallen zunächst Gestaltungen, die eine Steuerart betreffen, auf die das EU-Amtshilfegesetz anwendbar ist. Dies betrifft insbesondere die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Die Umsatzsteuer ist ausgenommen.
Die Mitteilungspflicht betrifft primär sogenannte Intermediäre.
Dadurch kommt jede Person in Betracht, die:
- an der Konzeption und/oder Umsetzung der grenzüberschreitenden Steuergestaltung beratend mitwirkt
- die Gestaltung vermarktet
- die Gestaltung für Dritte konzipiert oder organisiert
- die Gestaltung zur Nutzung bereitstellt oder ihre Umsetzung durch Dritte verwaltet
Im Sinne der Tax Compliance empfiehlt sich eine umfangreiche Dokumentation auch der vermeintlich nicht meldepflichtigen Transaktionen. Inhalt und Umfang der zu übermittelnden Daten sowie Sanktionen bei Nicht- bzw. Falschmeldung sind je nach EU-Land unterschiedlich durch die nationale Gesetzgebung ausgeprägt.
Wir verbinden Steuerberatungsleistungen mit der für unsere Mandant*innen passenden technologischen Unterstützung. Dabei verfolgen wir einen ganzheitlichen modularisierten Projektansatz, der die Analyse, das Design und die Einführung eines DAC6-Managements umfasst.
Unser modulares DAC6-Serviceangebot
Die Module unseres Beratungsportfolios sind dabei frei zusammenstellbar, um die individuellen Anforderungen und Präferenzen unserer Mandant*innen abzudecken. Darin enthalten ist u. a. ein DAC6-Health-Check, um den Compliance-Status mit der EU-Richtlinie und weitere Handlungsschritte zu ermitteln. Dabei erhalten Sie einen umfassenden Bericht zu kritischen Bereichen und Empfehlungen, die in Ihr TCMS integriert werden können.
Wir bieten Ihnen zusätzlich Trainings zur DAC6-Compliance und die Übernahme von DAC6-Verpflichtungen im Rahmen unserer Managed Services an. Gerne stellen wir das für Sie passende Portfolio in einem gemeinsamen Gespräch zusammen.