Eröffnung der Verfügung von Todes wegen
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Eröffnung der Verfügung von Todes wegen
Sobald das Nachlassgericht vom Ableben einer Person Kenntnis erlangt, setzt es einen Termin zur Eröffnung der letztwilligen Verfügung (Testament) bzw. eines Erbvertrages fest.
Zu diesem Termin, zu dem alle Erben und sonstige Beteiligten geladen werden, wird die Verfügung von Todes wegen geöffnet und verkündet.
Zu diesem Termin, zu dem alle Erben und sonstige Beteiligten geladen werden, wird die Verfügung von Todes wegen geöffnet und verkündet.