Deklarationstätigkeit
Alle im Rahmen der Entsendung gewährten Vergütungselemente müssen nach den gesetzlichen Anforderungen des Gastlandes und entsprechend dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen behandelt werden.
Wir unterstützen die entsandten Arbeitnehmer bei der Erstellung von Einkommensteuererklärungen im Heimat- und im Gastland sowie bei der Erstellung von Steuerausgleichsberechnungen bei Nettolohnvereinbarungen. Weiter übernehmen unsere Global-Mobility-Experten die Überprüfung von Steuerbescheiden sowie die Kommunikation mit den zuständigen Finanzbehörden und führen gegebenenfalls Einspruchsverfahren oder Steuerausgleichsberechnungen (Tax Equalization/Tax Protection) durch. Auch bei weiteren Fragen zur Steuerdeklaration rund um die Entsendung des Mitarbeiters stehen Ihnen unsere interdisziplinär arbeitenden Teams zur Verfügung.