Public & social sector
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Verlängerung der Übergangsfrist zu § 2b UStG
Als Grund für den erneuten Aufschub gibt der (noch unveröffentlichte) Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz (JStG) 2024 des Bundesministeriums der Finanzen insbesondere an, dass ab dem 1. Januar 2025 „flächendeckend keine zutreffende und rechtssichere Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand sichergestellt werden“ könne.
Der Referentenentwurf ist nur der erste Schritt im Gesetzgebungsverfahren des JStG 2024. Er wird möglicherweise im Rahmen des Verfahrens inhaltlich überarbeitet. Das JStG 2024 muss schließlich vom Bundestag beschlossen werden. Danach muss der Bundesrat dem Gesetz zustimmen. Wie lange der Abstimmungsprozess dauern wird und mit welchem Inhalt das Jahressteuergesetz dann final beschlossen wird, ist nicht bekannt.
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