CSRD – die drei häufigsten Irrtümer
Irrtum Nr. 1: Die CSRD erfordert nur ein weiteres Reporting
Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) führt nicht nur eine neue Berichtspflicht ein. Die Anforderungen an den Inhalt der künftigen Nachhaltigkeitsberichterstattung sind so weitreichend, dass vorhandene Informationen und Daten des Unternehmens nicht mehr ausreichen.
Im Rahmen des EU Green Deal ist die CSRD ein wichtiger Meilenstein, um Finanzströme in nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu lenken und die Themen Umwelt, Soziales und Governance im Unternehmen fest zu verankern. Um die Berichtspflichten zu erfüllen, ist das Management einzubinden, die Strategie weiterzuentwickeln und das Geschäftsmodell auf Resilienz zu prüfen. Langfristig sollen Unternehmen durch einen stetigen Verbesserungsprozess nachhaltiger werden.
Die CSRD erfordert daher nicht nur ein weiteres Reporting, sondern den kompletten Neuaufbau einer Organisationsstruktur und eines Zahlenwerkes rund um ESG und Nachhaltigkeit. Gerade Unternehmen, die bislang noch nicht von der bestehenden NFRD (Non-Financial Reporting Directive) betroffen sind bzw. sich noch nicht proaktiv darum kümmern, betreten damit Neuland.
Irrtum Nr. 2: Es bleibt noch viel Zeit für das CSRD-Reporting
Die CSRD betrifft ab 2025 (für das Berichtsjahr 2024) alle Unternehmen, die bereits nach der NFRD berichten müssen. Ab 2026 (für das Berichtsjahr 2025) außerdem alle großen Unternehmen, die zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:
- mehr als 250 Mitarbeiter*innen
- mehr als 20 Mio. Euro Bilanzsumme
- mehr als 40 Mio. Euro Umsatz
Was zuerst nach viel Zeit klingt, schrumpft schnell zusammen, sobald sich die Verantwortlichen den organisatorischen Aufwand und alle nötigen To-dos vor Augen führen. Denn alles, was 2026 an Informationen und Daten in den Bericht muss, ist bereits 2025 festzuhalten und einzusammeln. Ein Dry Run ist für 2024 zu empfehlen und 2023 wird damit zum Jahr, in dem Anforderungslisten erstellt, Prozesse, Strukturen und Datenbanken aufgesetzt sowie Mitarbeiter*innen auf die neuen Aufgaben vorbereitet werden müssen.
Die Zeit wird also knapp, um alle organisatorischen Voraussetzungen für das Berichtsjahr zu schaffen, zumal auch auf den Vorstand neue Pflichten zukommen. Das kann auch eine personelle Neuaufstellung um die Führungsebene herum notwendig machen: So sorgen Nachhaltigkeitsmanager, gegebenenfalls sogar mit eigenem Team, für die strategische Entwicklung und Koordinierung der erforderlichen Maßnahmen. Es gilt dabei, alle Unternehmensbereiche ins Boot zu holen. Denn nachhaltigkeitsrelevante Ziele und Maßnahmen betreffen nahezu alle Funktionen im Unternehmen – von HR bis zum Einkauf müssen alle Verantwortlichen aktiv werden.
Irrtum Nr. 3: Die CSRD-Berichtspflicht endet am Werktor
Mit der CSRD gehen Informations- und Auskunftspflichten einher, die deutlich über die Grenzen des eigenen Unternehmens hinausreichen. Wie schon mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz stehen Unternehmen durch die CSRD in der Verantwortung, Transparenz in ihrer gesamten Wertschöpfungskette zu schaffen.
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung umfasst künftig wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen des Unternehmens. Konkret spiegelt sich das beispielsweise in der Berichterstattung von CO2-Emissionen wider. Hier müssen Unternehmen auch über Emissionen in ihrer Lieferkette im Rahmen von Scope 3 berichten. Bis 2050 sollen in der EU alle Unternehmen klimaneutral werden.
Die CSRD wirkt somit noch tiefer in die Organisation hinein. Denn für das Management bedeutet dies auch konkrete operative und strategische Entscheidungen hinsichtlich verschiedener ESG-Risiken. Neben neuen Strukturen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung kann es notwendig werden, neue Steuerungsmechanismen für ein ganzheitliches Supply Chain-Management zu entwickeln. Das betrifft die künftige Auswahl von Standorten und Produktionsverfahren, die angebotenen Produkte und Dienstleistungen sowie die für das Geschäftsmodell erforderlichen Investitionen.
Mit dem richtigen Plan gelingt die Umsetzung
Der Zeitplan der EU steht. Viele Unternehmen müssen jetzt neue Strukturen aufbauen, um regelkonforme Nachhaltigkeitsberichte erstellen zu können. Erschwerend kommt hinzu, dass oft zu wenige Informationen und Daten vorhanden sind. Das betrifft vor allem Unternehmen, die neu in den erweiterten Anwenderbereich der CSRD fallen und bislang in Sachen Berichtspflicht weder auf Strukturen noch auf Erfahrungen zurückgreifen können. Zurücklehnen geht nicht. Denn Transparenz zu schaffen, die bis in die Lieferketten hineinreicht, ist ein komplexes Unterfangen und erfordert eine vorausschauende Planung. Nach der Einigung auf EU-Ebene zur CSRD steht nun die Umsetzung in nationales Recht an. Eine weitere Herausforderung besteht damit darin, die Vorbereitungen bis zur organisatorischen Umsetzung in 2023 trotz ungewisser Details bereits voranzutreiben. Unser multidisziplinäres Team aus Sustainability-Expert*innen unterstützt Unternehmen, rechtzeitig alle notwendigen Prozesse anzustoßen und zu begleiten.