Nachhaltigkeitsstrategie: Die Rolle des CFO im Wandel
Der Green Deal der EU setzt wichtige Meilensteine dafür, in welche Richtung sich Unternehmen in den nächsten Jahren entwickeln müssen. Die 27 Mitgliedstaaten haben es sich unter anderem zum Ziel gesetzt, bis 2050 klimaneutral zu agieren. Auf diesem Weg sollen EU-weit die Treibhausgasemissionen bis 2030, gegenüber den Werten im Jahr 1990, um mindestens 55 Prozent gesenkt werden. Dies funktioniert jedoch nicht ohne eine fundierte Nachhaltigkeitsstrategie in den Unternehmen, die die EU nun verpflichtend einfordert.
Auch der Kapitalmarkt verlangt, dass die Nachhaltigkeit von Unternehmen in Zahlen sichtbar wird. So muss der CFO zukünftig eine Schlüsselrolle einnehmen – und Chancen sowie Risiken eines nachhaltigen Geschäftsmodells abwägen, um Wachstumschancen der Transformation zu erkennen und langfristig hohen Kosten aktiv entgegenzuwirken.
Enge Zusammenarbeit mit Nachhaltigkeitsverantwortlichen
Der CFO muss nicht nur die Regularien der EU berücksichtigen, sondern auch den Erwartungen von Kapitalgebern, Investoren und Geschäftspartner*innen Rechnung tragen. Damit dies gelingt, muss er künftig strategische wie operative Nachhaltigkeitsfragen im Blick behalten sowie die Nachhaltigkeitsstrategie innerhalb des Unternehmens mit steuern und gestalten. Hierbei sollte der CFO mit den Nachhaltigkeitsverantwortlichen eng zusammenarbeiten, um finanzielle sowie nachhaltigkeitsrelevante Informationen miteinander zu verknüpfen.
Die Drehscheibe bei der Umsetzung einer Nachhaltigkeitsstrategie ist die Datenverfügbarkeit. Ein transparentes ESG-Reporting auf Gruppenebene ist hier unbedingt erforderlich. Die Verfügbarkeit von Informationen zur nachhaltigen Entwicklung bringen den CFO in eine Schlüsselrolle für die künftige Entwicklung und gegebenenfalls die Einleitung von Kursänderungen im Unternehmen. Die Zukunft des Unternehmens erfordert strategische Entscheidungen, die auf solider Basis getroffen werden müssen. Um dies zu gewährleisten, sollte Sustainable Finance als eigener Bereich definiert werden, um die Optionen des Kapitalmarktes, die sich aus der Lenkung der Finanzströme in nachhaltigere Lösungen anbieten, effizienter zu nutzen.
Diese Regularien sind jetzt für den CFO besonders wichtig
Bereits seit März 2021 sind Teilnehmer*innen am Finanzmarkt von der Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) dazu verpflichtet, laufende Offenlegungen und vorvertragliche Informationen in regelmäßigen Berichten sowie online über Webseiten gegenüber Endanleger*innen zu veröffentlichen.
Zudem wird es einen neuen, verbindlichen Berichtsstandard auf EU-Ebene geben – den European Sustainability Reporting Standard (ESRS). Die Reporting-Anforderungen sind immens hoch – alle qualitativen und quantitativen Informationen sind mit begrenzter Sicherheit zu prüfen und in den Lagebericht aufzunehmen. In Kraft tritt die Berichtspflicht gestaffelt, abhängig von der Größe und Kapitalmarktorientierung des jeweiligen Unternehmens. Die früheste Anwendung der Standards in der Berichterstattung ist ab 2025 nötig.
Bereits seit 2022 gilt die Taxonomie-Verordnung der EU. Diese legt unter anderem fest, dass nur solche ökonomischen Tätigkeiten auch als nachhaltig gelten, die einen eindeutigen Beitrag zur Einhaltung der EU-Umweltziele leisten. Damit die relevanten Unternehmensaktivitäten als ökologisch nachhaltig eingestuft werden können, müssen Unternehmen einem aufwändigen Prozess folgen und ihren nachhaltig erwirtschafteten Umsatz, ihre Betriebskosten sowie ihre Investitionen für Nachhaltigkeitsmaßnahmen ermitteln. Accounting ist hierbei stark gefordert. Klare Zielrichtung der EU: Unternehmen sollen mehr nachhaltige Investitionen tätigen. Voraussichtlich noch in diesem Jahr wird der Fokus, der bis dahin auf den Zielen „Klimaschutz“ sowie „Anpassung an den Klimawandel“ liegt, erweitert – u. a. auf den „Schutz von Ökosystemen und Biodiversität“.
Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Einhaltung von Menschenrechten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, LkSG) verpflichtet große Unternehmen ab 2023, ihre vorgelagerten Lieferketten im Blick zu haben und dafür Sorge zu tragen, dass auch ihre direkten Lieferanten und anlassbezogen die mittelbaren Zulieferer die Menschenrechte einhalten. Geschieht dies nicht, können hohe Kosten auf die Unternehmen zukommen, in Form von Geldbußen von bis zu zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Zudem droht der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. Derzeit arbeitet die EU an einer europäischen Variante des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes – der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Ziel ist, dass bis spätestens Ende 2025 die Umsetzung ins nationale Recht erfolgt und dann entsprechend auch das LkSG angepasst wird.
Die Veröffentlichungspflichten der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) hat die EU bereits bis 2023 stufenweise eingeführt. Diese gehört zu den wichtigsten neuen EU-Regularien für Finanzmarktteilnehmer und forciert die Unternehmenstransparenz. Finanzdienstleistungsunternehmen müssen unter anderem offenlegen, ob und in welcher Weise Nachhaltigkeitsfaktoren bei ihren Finanzprodukten eine Rolle spielen und welche nachteiligen Nachhaltigkeits-Auswirkungen diese haben können. Durch die SFDR erhöht sich der Druck auf Unternehmen, ihre Datenverfügbarkeit zu erhöhen und ihre Nachhaltigkeitsstrategie umzusetzen, um an den Finanzmärkten auch zukünftig bestehen zu können.
Abschließend lässt sich sagen: Nachhaltigkeit liegt in vielen Unternehmen beim CEO und den jeweiligen Nachhaltigkeitsverantwortlichen. Der CFO wird sich aufgrund seiner Schlüsselstellung bei der Verwaltung der Finanzen zukünftig hier aber ebenfalls stärker engagieren müssen, um das eigene Unternehmen auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit in die richtige Richtung zu lenken.