Preismonitor Abwasser: Auswertung und Vergleich der Abwasserentgelte in den neuen Bundesländern 2020

Der Forvis Mazars Preismonitor Abwasser dokumentiert die Struktur und die Höhe der Entgelte der Abwasserentsorgung.

Zu den erfassten Daten zählen u. a. die Rechtsform der Aufgabenträger, der gewählte Grundgebühren/-preismaßstab und die aktuelle Entgelthöhe.

In der Auswertung für das Jahr 2020 (mit Stand Juni 2020) wurden für die neuen Bundesländer und Großstädte 232 frei zugängliche Datensätze erfasst und ausgewertet.

Der Forvis Mazars Preismonitor Abwasser ermöglicht einen überregionalen Vergleich der Abwasserentgelte. Unternehmensspezifische Auswertungen gestatten eine Gegenüberstellung des betreffenden Entsorgungsunternehmen mit anderen Unternehmen der Branche.

Nachfolgend sind exemplarisch einige der vielfältigen Analysemöglichkeiten des Forvis Mazars Preismonitors Abwasser dargestellt.

Vergleich zum Vorjahr 2019

Von den 232 betrachteten Unternehmen haben 49 Unternehmen ihre Gebühren bzw. Preise zum Jahr 2020 angepasst. Die häufigsten Entgeltanpassungen wurden in Brandenburg beobachtet, die geringste Anzahl im Freistaat Thüringen. Die Höhe der vorgenommenen Entgeltänderung betrug durchschnittlich 4,5 % bezogen auf den kleinsten untersuchten Typfall (Typfall 1: 65,0 m³ Abwasser pro Jahr; versiegelte Fläche: 105 m²; Zähler: Q3 = 4; Anzahl Wohneinheiten im Haus: 1).

Die gewählten Organisationsformen/Rechtsformen der betrachteten Unternehmen blieben im Vergleich zum Jahr 2019 nahezu unverändert. In Bezug auf die Gesamtzahl der betrachteten Entsorgungsunternehmen überwiegen weiterhin deutlich die öffentlich-rechtlichen Organisationsformen (z. B. Eigenbetriebe, Zweckverbände).

Wie bereits im Jahr 2019 ist in allen Bundesländern die Gebührenerhebung gegenüber einer Refinanzierung über privatrechtliche Entgelte vorherrschend.

Bei der Erhebung von Grundgebühren/-preisen fällt die Wahl der WVU auch im Jahr 2020 am häufigsten auf den Zählermaßstab, wobei beobachtet werden konnte, dass sich weitere Aufgabenträger für den Wohneinheitenmaßstab entschieden haben.

Rechtsformen

Die Abwasserentsorgung wird in den neuen Bundes ländern überwiegend in öffentlich-rechtlichen Organisationsformen erbracht (z. B. Eigenbetriebe, Zweckverbände).

Diese Organisationsformen dominieren insbesondere im Freistaat Thüringen. In diesem Bundesland erfolgt die Abwasserentsorgung ausschließlich durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsunternehmen. Im Freistaat Sachsen ist dagegen der Anteil der privatrechtlich organisierten Entsorgungsunter nehmen mit 18 % am höchsten.

Factsheet Bild Abwasser 1

Im Vergleich zum Vorjahr 2019 konnten keine signifikanten Unterschiede bei den gewählten Rechtsformen festgestellt werden.

Maßstab für Grundgebühren-/Preiserhebung

Nach Auswertung des Forvis Mazars Preismonitors Abwasser für das Jahr 2020 ist die Größe der Wasserzähler der gebräuchlichste Maßstab für die (teilweise) Refinanzierung der Vorhaltekosten der Abwasserentsorgung. In den neuen Bundesländern haben sich ca. 60 % der Unternehmen, die sich für eine Grundgebühren- bzw. Grundpreiserhebung entschieden haben, für den Zählermaßstab entschieden.

Dennoch ist eine Tendenz hin zum Wohn einheitenmaßstab erkennbar. Im Vergleich zum Vorjahr stieg der Anteil des Wohn einheitenmaßstabes insbesondere im Freistaat Sachsen. Dort ist mittlerweile der Wohneinheitenmaßstab eine gebräuchliche  Alternative zum Zählermaßstab. Bemerkenswert ist, dass 43 der 232 betrachteten Abwasser entsorgungsunternehmen auf eine Grundgebühr bzw. einen Grundpreis verzichten.

Factsheet Bild Abwasser 2.3

Refinanzierungsform

In allen Bundesländern überwiegt die Gebührener hebung gegenüber einer Refinanzierung über privat rechtliche Entgelte. Im Freistaat Sachsen ist der Anteil der privatrechtlichen Entgelterhebung mit 36 % am höchsten.

Factsheet Bild Abwasser 3

Grundgebühren und -Preise im Durchschnitt

Zählermaßstab

Die folgende Grafik zeigt die durchschnittliche Grundgebühren- bzw. Grundpreishöhe für den Wasserzähler Q3 = 4 in den betrachteten Bundesländern (Angaben in Euro/Monat; brutto). Die durchschnittliche Höhe der Grundgebühren bzw.  Grundpreise liegt in den neuen Bundesländern im Jahr 2020 bei 9,06 Euro/Monat (brutto).

Factsheet Bild Abwasser 4
Factsheet Bild Abwasser 5

In den Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie in Sachsen-Anhalt ist das durchschnittliche Niveau der Grundgebühren bzw. Grundpreise mit Zählermaßstab gestiegen, wohingegen in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern ein geringfügiger Entgeltrückgang zu verzeichnen ist.

Wohnheitenmaßstab

Die durchschnittlichen Grundgebühren bzw. Grundpreise je Wohneinheit liegen im Jahr 2020 bei 7,70 Euro/Monat (brutto). Differenziert nach den einzelnen Bundesländern stellen sich die nach dem Wohneinheitenmaßstab berechneten Entgelte wie folgt dar (Angaben in Euro/Monat; brutto):

Factsheet Bild Abwasser 6
Factsheet Bild Abwasser 7

Beim Vergleich der durchschnittlichen Grund gebühren bzw. Grundpreise des Jahres 2020 mit denen des Jahres 2019 ist nur ein leichter Anstieg zu beobachten.

Mengengebühren/-Preise für Schmutz- und Niederschlagswasser

Viele Abwasserentsorger refinanzieren ihre Leistungen über gesplittete Entgelte für die Schmutz und Niederschlagswasserentsorgung. Anhand unserer  Auswertungen ist festzustellen, dass weiterhin ein Anteil von durchschnittlich ca. 7 % der Entsorger in den neuen Bundesländern beide Teilleistungen über ein ungesplittetes Abwasserentgelt  („Einheitsgebühr“) abrechnet.

Beispielhafte Boxplot-Auswertung

Mit dem Forvis Mazars Preismonitor Abwasser können auch weitergehende Auswertungen vorgenommen werden. Exemplarisch ist eine Darstellung der erfassten  Mengenentgelte in einem Boxplot-Diagramm. Ein Boxplot (auch Box-Whisker-Plot) zeigt die Verteilung und Streuung eines Merkmals und kann somit weitreichendere Erkenntnisse zu den Gebühren und Preisen der Abwasserentsorgung liefern als berechnete Durchschnittswerte.

Die Box in der grafischen Darstellung entspricht dem Bereich, in dem die mittleren 50 % der Daten liegen, begrenzt durch das untere und obere Quartil. Eine Markierung in der Box zeigt den Median an. Die Striche nach unten und oben zeigen den Abstand zu dem Minimal- und Maximalwert auf.

Der folgende Boxplot wurde für die Verteilung der Schmutzwassermengenentgelte in einem ausgewählten Bundesland erstellt (Angaben brutto):

Factsheet Bild Abwasser 8

Der Boxplot für die Schmutzwassermengenentgelte verdeutlicht, dass die Entgelte in diesem Bundesland zwischen 1,40 Euro/m³ und 3,90 Euro/m³, liegen, wobei sich 50 % auf die Spanne von 1,90 Euro/m³ und  3,11 Euro/m³ verteilen. Dabei ist zu beachten, dass nicht alle Abwasserentsorgungsunternehmen eine Grundgebühr bzw. einen Grundpreis berechnen.

Um die Entgelte der Abwasserentsorger (Gesamtkosten für die Anschlussnehmer*innen) besser vergleichen zu können, können z. B. Boxplot-Diagramme für verschiedene Typfälle (repräsentative Verbrauchsfälle hinsichtlich Schmutzwasseraufkommen, versiegelte Grundstücksfläche, Zählergröße, Anzahl von Wohneinheiten) erstellt werden.

Unternehmensspezifische Auswertungen

Mit dem Forvis Mazars Preismonitor Abwasser können verschiedene Auswertungen auch für einzelne Entsorgungsunternehmen durchgeführt werden. Damit wird eine unternehmensspezifische Einschätzung der Entgelthöhe in Relation zu definierten Vergleichsgruppen möglich.

Ihr Nutzen

  • Der Forvis Mazars Preismonitor Abwasser ermöglicht Ihnen einen überörtlichen Vergleich Ihrer Abwasserentgelte.
  • Der Forvis Mazars Preismonitor Abwasser dient der Positionierung Ihres Unternehmens bei Anpassungen der Entgelthöhe sowie bei Veränderungen der Entgeltstrukturen.
  • Der Forvis Mazars Preismonitor Abwasser ist damit ein wichtiges Instrument zur Akzeptanz der Abwasserentgelte bei Kund*innen, Politik und Aufsichtsbehörden.

Haben Sie Fragen oder weiteren Informationsbedarf?

* mandatory fields

Your personal data is collected by Forvis Mazars in Germany, the data controller, in accordance with applicable laws and regulations. Fields marked with an asterisk are required. If any required field is left blank, it will not be possible to process your request. Your personal data is collected for the purpose of processing your request.

You have a right to access, correct and erase your data, and a right to object to or limit the processing of your data. You also have a right to data portability and the right to provide guidance on what happens to your data after your death. Finally, you have the right to lodge a complaint with a supervisory authority and a right not to be the subject of a decision based exclusively on automated processing, including profiling, that produces legal effects concerning you or significantly affects you in a similar way.

Kontakt