EU-Beihilfenrecht: Integrierte und praxisnahe Rechtsberatung für die öffentliche Hand und Unternehmen
Das Team der Forvis Mazars Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät die öffentliche Hand und Unternehmen umfassend in allen Fragen des EU-Beihilfenrechts und den damit in Zusammenhang stehenden Rechtsgebieten (insb. dem Vergabe- und Zuwendungsrecht).
Unsere Rechtsberatung erfolgt dabei immer praxisnah zur Unterstützung der strategischen und organisatorischen Zielsetzungen unserer Auftraggeber.
Bedarfsgerecht binden wir steuerliche, prüfungsnahe sowie betriebswirtschaftliche Expertise von Forvis Mazars in unser Beratungsteam ein.
Im Bereich EU-Beihilfenrecht bieten wir Ihnen folgende Services an:
Strategische Beratung
Für uns heißt dies, dass unsere Beratung bereits vor einer geplanten Finanzierungsmaßnahme ansetzt und stets den Kontext berücksichtigt, der durch die Zielsetzungen unseres Auftraggebers bestimmt ist. Rechtliche Fragestellungen behandeln wir mit fach gerechter Genauigkeit und entwickeln praxisgerechte beihilfenrechtliche Lösungen im Interesse unserer Mandantschaft.
Zielstellung: beihilfenkonforme Ausgestaltung
Die beihilfenkonforme Ausgestaltung von Maßnahmen der öffentlichen Hand kann die Risiken einer Rückfor derung deutlich minimieren, falls die Kommission ein Nachprüfungsverfahren durchführen sollte. Aus die sem Grund schauen wir in jedem Fall, ob eine Tatbe standslösung probat oder besser – wegen ansonsten verbleibender Risiken – eine Rechtfertigungslösung, z. B. unter Nutzung der AGVO und des DAWI-Beschlus ses 2012 angestrebt werden sollte.
Betrauungen nach dem DAWI-Beschluss 2012
Wir prüfen die Voraussetzungen des DAWI-Beschlus ses 2012 unter Berücksichtigung der Entscheidungs praxis der Kommission und der europäischen Gerich te und entwerfen Betrauungsakte zur Finanzierung von Unternehmen, die Gemeinwohlaufgaben im Auftrag der öffentlichen Hand übernehmen.
Erstellung von AGVO-Dokumentatione
Wir prüfen die allgemeinen und besonderen Frei stellungsvoraussetzungen der AGVO im Hinblick auf bestimmte Maßnahmen der öffentlichen Hand. Die Prüfungsergebnisse werden in einer Dokumentation zusammengefasst und dienen dem Nachweis gegen über eigenen Gremien und einer intensiven Befas sung für den Fall einer Überprüfung der Sachverhalte durch die Kommission.
Umstrukturierungen, Transaktionen
Wir beraten umfassend beihilfenrechtlich auch bei der Umstrukturierung von (öffentlichen) Unterneh men und wirtschaftlichen Betätigungen der öffentli chen Hand. Hierbei gilt es, beihilfenrechtliche Risiken der Umstrukturierung zu vermeiden. Wir unterstützen Transaktionsprozesse durch die beihilfenrechtliche Due Diligence.
Tatbestandslösung
Wir prüfen bei Maßnahmen der öffentlichen Hand, ob Erfolgsaussichten hinsichtlich eines Nachweises bestehen, dass auch ein nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen handelnder Wirtschaftsbeteiligter wie die öffentliche Hand gehandelt hätte. Bestehen solche Erfolgsaussichten, binden wir unsere Be triebswirt*innen und Ingenieur *innen ein, die einen Market-Economy-Operator-Test (MEOT) erstellen können, der dann zu Dokumentationszwecken dient.
Zuwendungen – Fördermittel
Zuwendungen der öffentlichen Hand spielen eine maßgebliche Rolle bei der Finanzierung von Maß nahmen, insb. von Investitionsmaßnahmen (z. B. Europäische Investitions- und Strukturfonds). Wir behalten den Überblick über die vielschichtigen Re gelungen und beraten dabei umfassend auch im Hin blick auf die komplexen Zusammenhänge zwischen Haushaltsrecht, Zuwendungsrecht, Beihilfenrecht und Vergaberecht.
Beihilfenrecht und Inhouse-Gestaltungen
Insbesondere kommunale Unternehmen sollen oft direkt durch ihre kommunalen Gesellschafter beauf tragt werden. Wir beraten nicht nur vergaberechtlich bei der Ausformung komplexer Inhouse-Gestaltun gen, sondern auch beihilfenrechtlich zum Nachweis, dass die Konditionen einer solchen Gestaltung denen entsprechen, die auch ein nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen handelnder Wirtschaftsbeteiligter ein gegangen wäre.
Anmeldung von Beihilfen bei der Kommission
Wenn der Beihilfetatbestand erfüllt ist und keine Frei stellungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen bzw. ei ne Berufung hierauf mit zu hohen Risiken verbunden ist, melden wir die Maßnahme bei der Kommission (ggf. informell bzw. vorsorglich als non-aid notificati on) an und begleiten das Anmeldeverfahren.