ZAG-MaRisk: Risikomanagement und Unternehmensführung auf dem Prüfstand

Die Bundesfinanzaufsicht (BaFin) hat am 27. Mai 2024 zum ersten Mal Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Zahlungs- und E-Geld-Instituten sowie -dienstleistern (ZAG-MaRisk) veröffentlicht, die unter das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) fallen. Eine der Herausforderungen: Die Unternehmen müssen die neuen Anforderungen zeitnah umsetzen – eine Übergangsfrist gilt bis zum 01. Januar 2025. Was Sie jetzt beachten müssen, wissen unsere Expert*innen.

Bisher gab es seitens der BaFin keine genaue Regelung, wie ZAG-Institute ihr Risikomanagement sowie ihre Kontrollmechanismen konkret gestalten sollten. Die Unternehmen orientierten sich daher meist an den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) für Banken – obwohl dies für sie nicht bindend war. Die Lücke hat die BaFin mit dem Rundschreiben zur neuen ZAG-MaRisk geschlossen. Diese gibt einen flexiblen und praxisnahen Rahmen vor, wie die ZAG-Institute ihre ordnungsgemäße Geschäftsorganisation ausgestalten sollen. 

In Anlehnung an die für Banken geltenden MaRisk sind die ZAG-MaRisk in zwei Teile untergliedert: dem Allgemeinen (AT) sowie dem Besonderen Teil (BT).

Unser Ansatz im Bereich ZAG-MaRisk

Unsere Expert*innen unterstützen Sie dabei, Konformität mit den neuen ZAG-MaRisk zu erreichen und Ihre Geschäftsorganisation entsprechend umzugestalten bzw. zu optimieren. Dabei gehen wir wie folgt vor:

  • Wir erstellen eine Status-Quo-Analyse Ihrer derzeitigen Geschäftsorganisation sowie Ihrer internen Governance.
  • Wir führen eine Gap-Analyse durch, um herauszufinden, an welchen Stellen noch Anpassungsbedarf besteht.
  • Wir haben dabei besonders die Aufbau- und Ablauforganisation Ihrer Geschäftsorganisation im Blick.

Unsere Lösungen im Bereich ZAG-MaRisk

Nachdem unsere Teams den Status Quo sowie Ihren individuellen Anpassungsbedarf analysiert haben, entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen einen Maßnahmenplan, damit Sie die neuen regulatorischen Anforderungen zeitnah umsetzen können.

Hierfür haben unsere Expert*innen ein spezielles Assessment-Tool entwickelt. Dieses ist entlang der ZAG-MaRisk aufgebaut und ermöglicht Ihnen einen direkten Abgleich Ihrer internen Vorgaben mit den neuen Anforderungen der BaFin. Als Ergebnis werden Ihnen unsere ermittelten Anpassungsbedarfe sowie der Aufwand für die Umsetzung anschaulich dargestellt. Je nach Wunsch führen wir zudem Schulungen für Ihre Mitarbeiter*innen durch.

Ihr Vorteil

Unser erfahrenes und multidisziplinäres Team steht Ihnen zur Seite, damit Sie schnell und umfassend Klarheit über Ihren individuellen Anpassungsbedarf im Hinblick auf die ZAG-MaRisk erhalten. Zudem unterstützen wir Sie dabei, Ihre Geschäftsorganisation sowie Ihre interne Governance zu optimieren bzw. neu aufzusetzen, damit Sie die neuen ZAG-Mindestanforderungen erfüllen.

Sprechen Sie uns an 

Want to know more?