Neufassung des IDW S 1: wichtige Änderungen und Neuerungen

Der IDW Standard S 1 Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen legt vor dem Hintergrund der in Theorie, Praxis und Rechtsprechung entwickelten Standpunkte die Grundsätze dar, nach denen Wirtschaftsprüfer Unternehmen bewerten.

Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW hat den Entwurf einer Neufassung (IDW ES 1 n. F.) verabschiedet.

Gegenüber dem IDW S 1 in der Fassung von 2008 enthält der IDW ES 1 n. F. vor allem folgende Änderungen:

  • Die Eigenverantwortlichkeit des Gutachters wird ausdrücklich herausgestellt, indem künftig zwischen der vorhandenen Planung des Managements als Ausgangsbasis der Planung der Zukunftserfolge und der Zukunftserfolgsplanung als eigentliche Bewertungsgrundlage unterschieden wird. Dabei ergibt sich die Verantwortlichkeit für die Zukunftserfolgsplanung aus der jeweiligen Funktion, in der der Wirtschaftsprüfer tätig wird.
  • Neben der Funktion als neutraler Gutachter sieht der Entwurf die Funktion als neutraler Sachverständiger oder als Berater vor – je nachdem, welche Verantwortung der Wirtschaftsprüfer hinsichtlich des Umfangs der verwendeten Informationen und der Plausibilitätsbeurteilungen der Annahmen übernimmt, die der Zukunftserfolgsplanung zugrunde gelegt werden. 
  • Die Konzeption des objektivierten Werts wird vor dem Hintergrund neuerer Entwicklungen aus dem nationalen und internationalen Bewertungsumfeld fortentwickelt.
  • Neben dem objektivierten Wert wird im Rahmen des subjektiven Entscheidungswerts das Wertkonzept eines sog. plausibilisierten Entscheidungswerts eingeführt. 
  • Bezüglich des nachhaltigen Ergebnisses werden die Beurteilung langfristiger Erwartungen mit dem Fokus Transformationsprozesse und Trends sowie die Frage der übertragbaren Ertragskraft und Lebensdauer eines Unternehmens hervorgehoben. 

Der FAUB hat eine Anwendung vor dem im Standardentwurf genannten Erstanwendungszeitpunkt ausgeschlossen, um den Berufsangehörigen und der interessierten Öffentlichkeit vor einer erstmaligen Anwendung die Gelegenheit zur Kommentierung des veröffentlichten Entwurfs zu geben. Es wird darum gebeten, Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge zu dem Entwurf bis zum 31. Mai 2025 schriftlich an die Geschäftsstelle des IDW (Postfach 32 05 80, 40420 Düsseldorf oder stellungnahmen@idw.de) zu schicken.

Bis zu seiner endgültigen Verabschiedung steht der Entwurf als IDW Standard im Internet (www.idw.de) unter der Rubrik „Verlautbarungen“ als Download-Angebot zur Verfügung.

Susann Ihlau hat als Mitglied des Fachausschusses für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW über mehrere Jahre maßgeblich an der Überarbeitung dieses für die Unternehmensbewertung fundamentalen Standards mitgewirkt.

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