Für wen sich das Verfahren eignet
Für wen sich das Verfahren eignet
Demzufolge dürfen die in Frage kommenden Unternehmen nicht zahlungsunfähig sein. Es muss jedoch eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegen. Ebenso darf die Sanierung des Unternehmens nicht offensichtlich ausgeschlossen sein.