Die Einführung des Schutzschirmverfahrens
Die Einführung des Schutzschirmverfahrens
Ziel des Gesetzes ist es, die Sanierung von Unternehmen zu erleichtern. Stärkerer Einfluss der Gläubiger auf die Auswahl des Sachwalters/Insolvenzverwalters, eine Vereinfachung des Zugangs zur Eigenverwaltung sowie die Erweiterung und die Straffung des Insolvenzplanverfahrens sind die vorgesehenen Aspekte zur Erleichterung einer Sanierung.