Der wahre Zusammenhang zwischen Datenschutz und Risiko-Management
Zusammenhang: Datenschutz und Risiko-Management
Das Wort „Risiko“ steht im Text der EU DS-GVO über 50 Mal. Darüber hinaus ist es ein „Muss“, einen ganzheitlichen Risikomanagementprozess zu definieren, umzusetzen und anzuwenden, wenn entschieden wird, wie persönliche Daten behandelt werden sollen. In Bezug auf den Einzelnen muss der Umgang mit den Daten ethisch korrekt sein. Das Risikomanagement wird jedoch häufig dazu verwendet, um die potenziellen Strafen mit dem voraussichtlichen Gewinn aus einer wahrscheinlich unethischen Verwendung der Daten aufzuwiegen.
Die EU DS-GVO verpflichtet den Datenschutzbeauftragten (DSB), einen Risikomanagementprozess in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb der Organisation einzurichten und zu überwachen. Folglich ist es nicht mehr nur der Chief Risk Officer (CRO), sondern auch der DSB selbst, der einen vollständigen Überblick zum Thema Risikomanagement (RM) haben muss. Wiederholte Aktivitäten, wie die Bewertung und Auswahl der richtigen Methodik, die Definition und Instanziierung ihrer Parameter sowie die Unterweisung und Ausbildung der Manager zu relevanten Themen, müssen sicherstellen, dass der RM-Prozess der Organisation gelebt wird. Das sind die Schlüsselaufgaben des DSB in diesem Bereich. Die von der DSGVO geforderte Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) muss als wesentlicher und integraler Bestandteil der datenschutzrelevanten Risikomanagement-Roadmap eines jeden Datenschutzbeauftragten angesehen werden. Um den korrekten Umgang mit Daten zu gewährleisten, sollte sich jedes Unternehmen die grundlegenden Fragen stellen:
- Wie ist der Risikomanagement-Prozess im Gesamtprozess der Bewertung von Datenverarbeitungen integriert?
- Was sind die Pros und Contras bei Entscheidungen über Datenverarbeitungen?
- Wer kann die Manager zum angemessenen Risiko-Niveau bei neuen Verarbeitungen von personenbezogenen Daten gut genug beraten?