Eine Frage des Gewissens: Die Folgen eines unzureichenden Risiko-Managements

Die Folgen einer möglicherweise unethischen Datennutzung müssen mithilfe einer ganzheitlichen und wohldefinierten Risikomanagementmethode bewertet werden. Risiken im Zusammenhang mit der Wahrscheinlichkeit einer Geldstrafe, wenn sie nicht den Anforderungen der Gesetzgebung oder der EU DS-GVO entsprechen, insbesondere wenn (personenbezogene) Daten unethisch verarbeitet werden, sind nicht vernachlässigbar. Die Frage: „Was genau ist ethisch genug?“ ist jedoch in keiner Gesetzgebung definiert; leider oder zum Glück?

Jeder Manager muss seine eigene Grenze für den ethischen Umgang mit Daten festlegen. Daher muss auch jeder Manager mindestens ein grundlegendes Verständnis dafür entwickeln, worum es beim Risikomanagement geht – es geht um das eigene Gewissen. Daher kann jeder Manager seine eigene Grenze für die „ethische Verwendung“ von Daten festlegen. Man muss jedoch berücksichtigen, dass bei Fehlentscheidungen nicht vernachlässigbare Konsequenzen drohen. Wer das Risikomanagement in der eigenen Organisation schlecht definiert oder umgesetzt hat kann mit schwerwiegenden Konsequenzen bis hin zur Schließung des Unternehmens rechnen. Unsere erfahrenen Berater für Risikomanagement können Sie in diesem komplexen, aber wichtigen, funktionsübergreifenden Fach unterstützen. Zunächst sollten Sie sich diese grundlegenden Fragen stellen:

  • Wie schätzen Sie das Ergebnis und die Folgen einer unethischen Datennutzung, z.B. aufgrund eines schlecht definierten oder umgesetzten Risikomanagements, ab?
  • Kennen Sie Beispiele für ein schlecht definiertes oder umgesetztes Risikomanagement, das schwerwiegende Konsequenzen hatte?
  • Inwieweit würden Sie, als Geschäftsführer des Unternehmens, von einer unethischen Verwendung der Daten profitieren, weil Sie die Konsequenzen eines nicht zureichenden Risikomanagements akzeptierten?

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