Fördermittelmanagement: Ihr Weg zu nachhaltigem Unternehmenswachstum

Fördermittel können als Finanzierungskomponente einen strategischen Vorteil für Ihr Unternehmen darstellen – vor allem in einem inflationären, wettbewerbsintensiven Umfeld, das von einem anhaltenden Innovationsdruck geprägt ist. Diese Fördergelder leisten nicht nur einen erheblichen Beitrag zur Deckung Ihres Finanzierungsbedarfs, sondern ermöglichen es Ihnen auch, Ihre Wettbewerbsfähigkeit dauerhaft zu stärken und ein nachhaltiges Wachstum zu sichern. Wir unterstützen Sie dabei, ein stabiles Fördermittelmanagement in Ihrem Unternehmen zu etablieren.

Fördermittel können dazu beitragen, Ihr Unternehmen finanziell bestmöglich aufzustellen. Die Art der Fördermittel reicht dabei von zinsvergünstigten Darlehen, Bürgschaften und Zuschüssen bis hin zu Beteiligungen öffentlicher Institutionen. Zusätzlich gibt es steuerliche Subventionen, etwa durch das Forschungszulagengesetz. Möglichkeiten zur Förderung gibt es für verschiedenste Branchen sowie Unternehmen aller Größenordnungen.

Unser Ansatz im Bereich Fördermittelberatung

Besonders vor dem Beginn geplanter Projekte und Investitionsvorhaben ist es wichtig, die (Unternehmens-)Organisation entsprechend zur systematischen Nutzung von Fördermitteln auszurichten und zu strukturieren.

Wir helfen Ihnen, die Förderfähigkeit von Projekten in Ihrem Unternehmen frühzeitig zu erkennen, und Ihr Förderpotenzial optimal auszuschöpfen – individuell angepasst an Ihren Bedarf. Mithilfe unseres ganzheitlichen Beratungsansatzes unterstützen wir Sie in jeder Phase Ihres Vorhabens und ziehen bei Bedarf Expert*innen verschiedener Fachrichtungen und Branchen hinzu.

Managemen von Förderungsmitteln

Unsere Lösung im Bereich Fördermittelberatung

Unsere Expert*innen finden die passende Lösung für Ihr Unternehmen – unabhängig davon, ob sie nur ein Quick Assessment, einen vollintegrierten Implementierungsansatz eines Fördermittelmanagementsystems oder lediglich einen Sparringpartner für Ihr Fördermittelvorhaben benötigen. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über unsere Services (vollumfänglich oder punktuell) zur Entwicklung eines standardisierten Fördermittelmanagements.

Zielbild Standardisiertes Fördermittelmanagement

1. (Vorgelagertes) Quick Assessment

Wir überprüfen mithilfe eines Quick Assessments die grundsätzliche Förderfähigkeit Ihres Unternehmens/Ihres Projektvorhabens und geben Ihnen einen Überblick über potenzielle Fördermöglichkeiten.

2.Konzeptionsphase

Wir analysieren Ihre Organisations- und Governance-Strukturen sowie Ihre Prozess- und Datenlandschaft. So identifizieren wir notwendige Anpassungsbedarfe und erarbeiten auf dieser Basis mit Ihnen ein Umsetzungskonzept – individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten.

3.Programmanalyse

Wir ermitteln geeignete Fördermittelprogramme und bewerten diese, um für Sie eine passende Auswahl zu treffen. Hierfür nutzen wir unsere eigene Forvis Mazars Fördermitteldatenbank.

4.Fördermittelantrag und -bewilligung

Wir übernehmen für Sie das Antragsmanagement vom Antrag bis hin zur Kommunikation mit den Projektträgern und zuständigen Behörden.

5.Monitoring und Reporting

Wir richten notwendige Monitoring- sowie Reportingstrukturen ein und etablieren permanente Kontrollmechanismen (z. B. um Rückzahlungsforderungen zu vermeiden). Darüber hinaus setzen wir in dieser Phase revisionssichere Dokumentationsprozesse und Projektdokumentationen in dieser Phase für Sie auf.

6.Risikominimierung und Bestätigungsleistungen

Wir stellen für Sie die kontinuierliche Minimierung von Risiken sicher und erweitern in diesem Zusammenhang die Internen Kontrollsysteme um fördermittelbezogene Risiken. Zudem unterstützen wir Sie bei der Erstellung von Verwendungsnachweisen.

Ein standardisiertes Fördermittelmanagement

Nach Abschluss unserer Unterstützung verfügen Sie über ein standardisiertes Fördermittelmanagement. Dieses befähigt Sie, Fördermittelprogramme zukünftig selbstständig zu erkennen, in Anspruch zu nehmen und Risiken kontinuierlich zu vermeiden bzw. zu minimieren, um so langfristig von Fördermitteln zu profitieren.

Auf Wunsch übernehmen wir im Rahmen unseres Business Process Outsourcing (BPO) Services auch Ihr gesamtheitliches Fördermittelmanagement – sprechen Sie uns gern hierzu an.

Ihre Vorteile

Unsere Unterstützung umfasst die ganzheitliche Beratung aller Projektphasen Ihres Förderprojekts, individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten – vollumfänglich oder punktuell. Dabei sorgen wir nicht nur für die Einrichtung förderkonformer Organisations- und Projektstrukturen, sondern auch für die Anpassung Ihrer Prozess- und Datenlandschaft. Hierdurch stellen wir die kontinuierliche Einhaltung der Fördervoraussetzungen sicher und übernehmen dabei auch das Förderprojektcontrolling. Ein wichtiges Ziel ist hier insbesondere die Risikominimierung möglicher Rückzahlungsansprüche.

Unsere Expert*innen unterstützen Sie zudem bei der Förderprogrammauswahl sowie der Prüfung und Bescheinigung von EU-finanzierten Subventionen und Drittmittelbescheiden. Durch unsere umfassende steuerliche und juristische Expertise haben wir dabei auch die rechtlichen Gegebenheiten sowie mögliche steuerliche Implikationen im Blick.

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Update 22. März 2024: Auswirkungen des Wachstumschancengesetzes auf das Forschungszulagengesetz

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Das Wachstumschancengesetz (WtChancenG) sieht eine Ausweitung der steuerlichen Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des Forschungszulagengesetzes (FZulG) vor. Darin enthalten sind unter anderem Änderungen im Bereich der förderfähigen Aufwendungen und der Bemessungsgrundlage. Welche Auswirkungen das WtChancenG auf das FZulG hat, beantworten wir im Folgenden.

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EKDP: Geprüfte Monatsabschlüsse nach handelsrechtlichen Rechnungslegungsgrundsätzen bis zum 29. Februar 2024 einreichen

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Unternehmen, die im Rahmen des Energiekostendämpfungsprogramms einen Zuschuss nach den Förderstufen 2 und 3 (Erklärung im weiteren Verlauf) erhalten haben, müssen eine Nachprüfung durchlaufen. In dieser sog. Phase 3 der Antragsbearbeitung wird überprüft, ob die Auszahlung im Zuge der Schlussabrechnung zu Recht erfolgt ist. Somit wird kein weiterer Zuschuss ausgezahlt, sondern lediglich die Rückforderung zu viel gezahlter Zuschüsse veranlasst. Es kann daher zu Rückzahlungsanforderungen kommen, die Unternehmen im Blick haben sollten.

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Neue De-minimis-Verordnungen ab 1. Januar 2024 durch EU-Kommission beschlossen

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Die Europäische Kommission hat am 13. Dezember 2023 die beiden neuen De-minimis-Verordnungen verabschiedet. Am 1. Januar 2024 treten somit die neuen Regelungen für die De-minimis-Verordnung und die DAWI-De-minimis-Verordnung in Kraft. Diese sehen eine Anhebung der bislang geltenden Höchstbeträge vor, womit insbesondere der anhaltenden Inflation Rechnung getragen werden soll. Darüber hinaus werden auch die Transparenzvorschriften verschärft, um mögliche Schwellenwertüberschreitungen gezielter zu überwachen.

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Auswirkungen des Wachstumschancengesetz (WtChancenG) auf das Forschungszulagengesetz (FZulG)

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Das Wachstumschancengesetz sieht eine Ausweitung der steuerlichen Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des Forschungszulagengesetzes vor. Geplant sind unter anderem Änderungen im Bereich der förderfähigen Aufwendungen und der Bemessungsgrundlage. Welche Auswirkungen das Wachstumschancengesetz (WtChancenG) auf das Forschungszulagengesetz (FZulG) hat, beantworten wir im Folgenden.

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Update: Längere Fristen für die Schlussabrechnung der Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen

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Einreichung der Unterlagen bis zum 31. Oktober 2023 oder Antrag auf Fristverlängerung bis Ende März 2024 möglich.

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Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung

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Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz - FZulG) vom 14. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2763) ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten

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