Mehr ESG-Anträge auf Hauptversammlungen
Das bedeutet einen Anstieg von mehr als 15 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Nach einer Studie der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW), die 15 europäische Länder abbildet, bestehen international jedoch gravierende rechtliche Unterschiede für Aktionär*innen, dieses Instrument wirkungsvoll einzusetzen. Demnach bieten zwar alle untersuchten Länder Aktionär*innen rechtliche Möglichkeiten, eigene ESG-Resolutions zur Tagesordnung der Hauptversammlung einzubringen. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür gingen jedoch teilweise weit auseinander. So reicht laut der DSW in Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden bereits der Besitz einer Aktie für einen Antrag aus. In Belgien, das der Studie zufolge als besonders restriktiv zu betrachten ist, benötigen Aktionär*innen mindestens 20 % des Grundkapitals eines Unternehmens, um zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung zu setzen. Auch Länder wie Frankreich und die Schweiz koppeln die Höhe des für die Einreichung des Beschlussantrags notwendigen Stimmerfordernisses an das ausgegebene Grundkapital des Unternehmens.