Deutschland erfüllt bereits Vorgaben der EU-Führungspositionen-Richtlinie
Die Richtlinie hat zum Ziel, für eine ausgewogenere Vertretung in Überwachungsorganen börsennotierter Gesellschaften zu sorgen. Künftig müssen laut der Richtlinie 40 Prozent der Mitglieder in Aufsichtsräten oder 33 Prozent in Aufsichtsräten und Vorständen weiblich sein. Laut Auskunft des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend besteht für Deutschland kein Umsetzungsbedarf, da es hierzulande bereits das entsprechende Gesetz zur Förderung der Gleichstellung gibt.