Ein Jahr Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Aktuell gilt das Gesetz „nur“ für Firmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiter*innen. Zu Jahresbeginn 2024 wird diese Grenze auf 1.000 Mitarbeiter*innen gesenkt. Dadurch sind nun etwa 2.900 Unternehmen in Deutschland von dem Gesetz betroffen. Dann sind auch diese Unternehmen dazu verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken im Betrieb zu identifizieren, Gegenmaßnahmen zu ergreifen und ein Beschwerdeverfahren einzurichten. Das Gesetz zielt darauf ab, eine verantwortungsvolle und ethische Gestaltung von Lieferketten sicherzustellen und setzt einen klaren Fokus auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz entlang der gesamten Lieferkette.