Für Versicherer ändert sich die internationale Bilanzierungsregel IFRS 17
Die Reform hat zum Ziel, die Implementierung des Bilanzstandards zu erleichtern und die Kosten für den Übergang im Rechnungswesen zu senken. Die Änderungen betreffen vor allem Unternehmen aus der Assekuranz, die Versicherungsverträge herausgeben. Sie sind nun unter anderem verpflichtet, einen Teil der durch die Kosten der Ausgabe verursachten Zahlungen („insurance acquisition cash flows“) den damit verbundenen erwarteten Vertragsverlängerungen zuzuordnen und diese Kosten als Vermögenswert zu behandeln, bis das jeweils bilanzierende Unternehmen die entsprechenden Vertragsverlängerungen erfasst. Die Werthaltigkeit des bilanzierten Assets muss zu jedem Bilanzstichtag neu beurteilt werden. Informationen dazu sind im Anhang anzugeben. Weitere Änderungen betreffen unter anderem die Zuordnung der vertraglichen Servicemarge zu Kapitalanlageservices, Ansprüche aus Rückversicherungsverträgen oder den Ausschluss von Kreditkartenverträgen und anderen ähnlichen Darlehensvereinbarungen für die Anwendung der IFRS 17.