Ein Joint Audit ist teuer
Ein Vergleich der Top-100 börsennotierten Unternehmen in Frankreich und Großbritannien zeigt, dass die Kosten für die Prüfung in Frankreich mit einem obligatorischen Joint Audit nicht wesentlich höher sind als beispielsweise in Großbritannien, wo Joint Audits nicht vorgeschrieben sind. Grundlage hierfür bildete eine Analyse von in Struktur und Größe vergleichbaren Unternehmen. In Frankreich wurde eine Prüfungsgebühr von 220.000 Euro je Milliarde Börsenwert ermittelt, in Großbritannien beträgt diese 346.000 Euro.
Wir haben darüber hinaus die Kosten für den zusätzlichen Zeitaufwand analysiert, die den Unternehmen bei Joint Audits entstehen. Die Bewertung der zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit dem Joint Audit wurde an zwei großen börsennotierten Konzernen aus der Mitte des französischen CAC40-Index getestet. Die Analyse erfolgte auf der Grundlage der für diese beiden Konzerne vereinbarten tatsächlichen Honorarbudgets (zwischen den Joint Auditors und dem Management sowie den Aufsichtsorganen jedes Konzerns); dabei ermittelten wir das Gesamtbudget in Stunden, bewerteten dieses dann in Euro und übersetzten es schließlich aus Gründen der Vertraulichkeit in eine Prozentzahl. Lesen Sie hier mehr zu den Ergebnissen.
Dabei zeigt sich, dass bestimmte Arbeiten und Zeitaufwände der Prüfer speziell durch den Ansatz des Joint Audits verursacht werden. Welche Arbeiten das sind, können Sie in unserer Übersicht nachlesen.
Die Erfahrung zeigt aber, dass die Kosten für diese Arbeiten zwischen 2,5 und 5 % der gesamten Prüfungskosten betragen. Ein ganz wesentlicher Teil davon entfällt auf den Koordinierungsaufwand für die Konzernprüfung. Diese macht rund 10 bis 15 % der Prüfungskosten insgesamt aus.
Generell lässt sich sagen, dass die zusätzlichen Tätigkeiten, die sich aus einem Joint Audit ergeben, wertschöpfend sind und dem geprüften Unternehmen deshalb ein Plus an prüferischer Sicherheit bieten. Mit einem Joint Audit erhält das Unternehmen also ein Mehr an Prüfung, ohne dass dies preisliche Auswirkungen haben muss.
In der Praxis wird der zusätzliche Aufwand zudem von den beteiligten Prüfungsgesellschaften getragen und nicht an das geprüfte Unternehmen weitergegeben.