Corporate Sustainability Reporting (CSR)

20.10.2021 – Richtlinienvorschlag zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen veröffentlicht

Am 21. April 2021 hat die europäische Kommission einen Richtlinienvorschlag zur Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) veröffentlicht. Mit dem Vorschlag soll die Nachhaltigkeitsberichterstattung mit den Zielen des europäischen Green Deals in Einklang gebracht werden und dem gestiegenen Bedarf an nachhaltigkeitsbezogenen Informationen gerecht werden.

Durch die Ausweitung des Anwenderkreises auf alle großen Unternehmen sowie börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen, der ausschließlichen Verortung im Lagebericht, einer ausführlicheren Berichterstattung über die Geschäftsstrategie und deren Verknüpfung mit den Nachhaltigkeitszielen/-risiken sowie einer verpflichtenden inhaltlichen Prüfungen soll die Berichtsqualität verbessert werden. Außerdem sollen weitere EU-Standards über die Inhalte der Berichterstattung ausgearbeitet werden.

Die Planungen sehen vor, dass die Unternehmen die Standards erstmals bei ihrer Berichterstattung über das Geschäftsjahr 2023 anwenden sollen.

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