BaFin veröffentlicht Rundschreiben zur Solvabilität
Seit dem 20. April 2021 ist das von der BaFin veröffentlichte Rundschreiben 05/2021 (VA) zur Solvabilität von kleinen Versicherungsunternehmen, Sterbekassen, Pensionskassen und Pensionsfonds zu beachten.
Die Umsetzung der EbAV II-Richtlinie in deutsches Recht hat eine Neufassung des Rundschreibens 4/2005 (VA) – Solvabilität der Versicherungsunternehmen – erforderlich gemacht. In der Neufassung werden gesetzliche Grundlagen zur Solvabilität im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), in der Kapitalausstattungs-Verordnung (KapAusstV) und in der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung (PFAV) umfassend dargestellt. Soweit möglich, wurde die Struktur an das Vorgängerrundschreiben angepasst. Unter anderem für Pensionskassen, welche alle drei Jahre ein versicherungsmathematisches Gutachten erstellen, birgt das Rundschreiben Neuerungen.
Anzuwenden ist das Rundschreiben von allen von der BaFin beaufsichtigten kleinen Versicherungsunternehmen (§ 211 VAG), Sterbekassen (§ 218 Abs. 1 VAG), Pensionskassen (§ 232 Abs. 1 VAG) und Pensionsfonds (§ 236 Abs. 1 VAG).
Eine inhaltliche Zusammenfassung zum Thema finden Sie in unserem Mazars-Artikel hier auf unserer Website.