
Umsatzabgabe bei Vermittlungstätigkeit
Im Dezember 2023 fällte das Bundesverwaltungsgericht einen Entscheid zur Umsatzabgabe bei Vermittlungstätigkeit (BVGer Urteil A-865/2021), welcher die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) dazu bewog, eine Präzisierung ihrer Verwaltungspraxis über die Stempelabgaben vorzunehmen.