Swiss Tax e-newsletter - Juni 2018
Hier finden Sie die aktuellsten Steuerinformationen!
Neue Vermögenssteuer in Frankreich: Führt dies zu einer Doppelbesteuerung mit der Schweiz?
Seit dem 1. Januar 2018 gilt in Frankreich eine neue Vermögenssteuerregelung. Die Vermögenssteuer wurde bislang auf alle Vermögenswerte erhoben, sofern es sich nicht um Vermögen handelte, das für berufliche Zwecke benötigt wird. Die neue Regelung sieht lediglich eine Besteuerung des Immobilienvermögens vor. Auf den ersten Blick scheint die Regelung einfach. Unter steuerlichen Gesichtspunkten erweist sich diese Abgrenzung jedoch als weit weniger klar, wenn es darum geht, das Immobilienvermögen innerhalb eines Investmentfonds oder einer Lebensversicherung zu ermitteln, welche bis dato als bewegliches und nicht als unbewegliches Vermögen galten. Nun hat sich gezeigt, dass für in der Schweiz ansässige Personen, die in Frankreich vermögenssteuerpflichtig sind, die Gefahr einer Doppelbesteuerung besteht. Dies hängt damit zusammen, dass dieses Vermögen, welches gemäss dem französischen Fiskus zum Immobilienvermögen gehört, vom Schweizer Fiskus nicht unbedingt als solches anerkannt wird.
Ausblick Steuergesetze
Welche Steuergesetze werden zurzeit politisch dikutiert und wann treten diese in Kraft. Wir verschaffen Ihnen einen Überblick über ausgewählte Vorlagen, welche in den Jahren 2019 und 2020 in Kraft treten werden oder für welche die Inkraftsetzung vorgesehen ist.
Die Digitalisierung der Wirtschaft erfordert neue internationale Steuerrichtlinien
Die internationalen Steuerrichtlinien für Unternehmen werden der modernen Wirtschaft nicht mehr gerecht, denn sie umfassen beispielsweise die neuen Geschäftsmodelle mit hoher digitaler Ausrichtung nicht. Die digitale Wirtschaft erschwert einerseits (i) die Identifizierung des Ortes, an dem der Mehrwert generiert wird, da die Marktpräsenz kaum bzw. keine physische Präsenz erfordert, und andererseits (ii) die Festlegung der Steuerbemessungsgrundlage und Zuweisung der Gewinne aus diesen neuen Geschäftsmodellen innerhalb der betreffenden Zuständigkeitsbereiche. Vor diesem Hintergrund müssen die internationalen Steuerrichtlinien grundlegend überarbeitet werden, damit eine angemessene und gerechte Besteuerung von Online-Aktivitäten sichergestellt werden kann.
Freiwillige Unterstellung von Immobilien unter die MWST, eine Option, die Sie nicht verpassen sollten!
Wie bereits in unserem letzten Newsletter erwähnt, unterliegt die Vermietung von Liegenschaften grundsätzlich nicht der Steuer. Dementsprechend kann ihre Behandlung im Hinblick auf die MWST, je nach Nutzung und Absicht des Eigentümers die Option der freiwilligen Unterstellung unter die MWST wahrzunehmen, unterschiedlich sein.
Mitarbeiterbeteiligungen: Steuerliche Auswirkungen bei Arbeitgebern
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 4. Mai 2018 ein neues Kreisschreiben veröffentlicht, das sich der steuerlichen Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungen bei Arbeitgebern annimmt (nachfolgend „KS 37A“). Im Wesentlichen werden darin die steuerlichen Auswirkungen und Verbuchungen von Mitarbeiterbeteiligungen wie Mitarbeiteraktien, Mitarbeiteroptionen und Anwartschaften geregelt. Diese unterscheiden sich je nachdem, ob die Arbeitnehmenden Beteiligungen des Arbeitgebers selber oder von einer Konzerngesellschaft erhalten.