Die Digitalisierung der Wirtschaft erfordert neue internationale Steuerrichtlinien

Die internationalen Steuerrichtlinien für Unternehmen werden der modernen Wirtschaft nicht mehr gerecht, denn sie umfassen beispielsweise die neuen Geschäftsmodelle mit hoher digitaler Ausrichtung nicht. Die digitale Wirtschaft erschwert einerseits (i) die Identifizierung des Ortes, an dem der Mehrwert generiert wird, da die Marktpräsenz kaum bzw. keine physische Präsenz erfordert, und andererseits (ii) die Festlegung der Steuerbemessungsgrundlage und Zuweisung der Gewinne aus diesen neuen Geschäftsmodellen innerhalb der betreffenden Zuständigkeitsbereiche. Vor diesem Hintergrund müssen die internationalen Steuerrichtlinien grundlegend überarbeitet werden, damit eine angemessene und gerechte Besteuerung von Online-Aktivitäten sichergestellt werden kann.

So haben die Teilnehmer am «Inclusive Framework» des Projektes BEPS und die G20-Staaten beschlossen, bis im Jahr 2020 zusammen zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Mitte März hat die OECD einen Zwischenbericht über die steuerlichen Herausforderungen aufgrund der Digitalisierung der Wirtschaft veröffentlicht. Dieser Bericht folgt auf den Aktionspunkt 1 des Projekts BEPS. Er liefert eine Bestandsaufnahme betreffend die Ausrichtung der Arbeiten des «Inclusive Frameworks» und beinhaltet eine detaillierte Analyse der Veränderungen, welche die Geschäftsmodelle und die Wertschöpfung, die aus der Digitalisierung hervorgehen, beeinflusst haben.

Der Bericht beschreibt die zu erwartenden Konsequenzen für die internationalen Steuerrichtlinien und legt die Positionen der verschiedenen Länder dar, um mögliche Lösungsansätze aufzuzeigen. Der nächste Arbeitsschritt sieht eine Neubewertung der grundlegenden Konzepte vor, die sich auf die Verteilung der Steuerkompetenzen zwischen den Staaten und auf die Festlegung des Gewinnanteils multinationaler Unternehmen in einer bestimmten Gerichtsbarkeit beziehen.

Parallel zur OECD hat die Europäische Kommission im März 2018 Übergangsmassnahmen angekündigt, bis es zu einer internationalen Einigung kommt. Mit den Gesetzesvorschlägen soll eine gerechte Besteuerung digitaler Unternehmen in der Europäischen Union sichergestellt werden. Der Entwurf der europäischen Richtlinie sieht als provisorische Massnahme zunächst eine Besteuerung in Höhe von 3% für Gewinne aus digitalen Geschäftsaktivitäten vor. Die von der Kommission bevorzugte Langzeitlösung beruht auf einem System, bei dem die Gewinne in Abhängigkeit des Ortes, an dem sich der Nutzer zum Zeitpunkt des Konsums befindet, besteuert werden. Dabei ist zu beachten, dass dieser Richtlinienentwurf nicht bei allen Mitgliedsstaaten auf Zustimmung trifft. Gewisse Mitglieder haben zudem dazu geraten, erst dann eine Entscheidung zu treffen, wenn die OECD ihren Vorschlag finalisiert hat. Die EU nimmt im Rahmen von G20 und der OECD auch weiterhin an den internationalen Diskussionen zur Regelung der Besteuerung der digitalen Wirtschaft teil.

Es ist unstrittig, dass die steuerlichen Herausforderungen durch die Digitalisierung der Wirtschaft unter dem Blickwinkel eines koordinierten Ansatzes betrachtet werden müssen, damit eine langfristige multilaterale Lösung gefunden wird, die eine gerechte Besteuerung der digitalen Wirtschaft garantiert und gleichzeitig ihr zukünftiges Wachstum sicherstellt.

Diesem Thema muss besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Mazars hält Sie über die weiteren Entwicklungen in diesem Bereich auf dem Laufenden.

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