KMU & Unternehmerinnen und Unternehmer: Alle Neuigkeiten im Überblick

Die schweizerische Steuerlandschaft entwickelt sich ständig weiter. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Entwicklungen in verschiedenen Bereichen, wie z.B. den Einkauf in die Säule 3a, die steuerlich zulässigen Zinsen auf Darlehen an Anteilsinhaberinnen und Anteilsinhaber oder nahestehende Personen und die Abschaffung des Eigenmietwerts. Ob Unternehmerin oder Unternehmer, diese Neuerungen werden Ihnen helfen, um informiert zu bleiben und fundierte Entscheidungen zu treffen.

Der Rückkauf der Säule 3a: Ein Projekt auf Sparflamme?

Wir hatten bereits in einer früheren Ausgabe unseres Newsletters über dieses neue Steueroptimierungsinstrument gesprochen, das Anfang 2023 in Kraft treten sollte. Abgesehen von der Verzögerung bei der Umsetzung wurde die aktuelle parlamentarische Version (leider) stark gekürzt, insbesondere in den folgenden beiden Punkten:

  • Der maximal mögliche Rückkauf beschränkt sich neu auf den kleinen Abzug der Säule 3a, d.h. CHF 7'056 anstelle des grossen Abzugs in der früheren Version des Entwurfs (CHF 35'280).
  • Die Vorsorgelücke wird erst ab Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Bestimmungen berechnet, d.h. ab dem 1. Januar 2025, dem geplanten Inkrafttreten dieser Neuerung. Beiträge, die vor diesem Zeitpunkt nicht realisiert wurden, gelten somit nicht als einkaufsfähige Vorsorgelücke. Zudem wird die massgebliche Vorsorgelücke in jedem Fall nur auf die 10 Jahre vor dem Rückkauf berechnet.

Damit ist dieses vielversprechende Instrument in seiner Reichweite und seinem Nutzen stark eingeschränkt. Man wird sich also auch in Zukunft nicht allein auf dieses Instrument verlassen können, um seine Steuern substanziell zu optimieren. Der Einkauf in die 2. Säule bleibt somit eines der einzigen Steueroptimierungsinstrumente, die den Steuerpflichtigen zur Verfügung stehen.

Die steuerlich zugelassenen Zinsen auf Darlehen an Anteilsinhaberinnen und Anteilsinhaber oder nahestehende Personen: starker Anstieg der Zinssätze

Wir hatten bereits mehrfach Gelegenheit, die steuerlichen Probleme im Zusammenhang mit der Gewährung eines Darlehens durch eine Gesellschaft an ihre Anteilsinhaberinnen und Anteilsinhaber oder nahestehende Personen zu erörtern, sei es in Bezug auf das Darlehen selbst.

In Bezug auf den Anstieg der Geldmarktzinsen ist festzustellen, dass die steuerlich zulässigen Zinssätze einer ähnlichen Kurve gefolgt sind:

2020

2021

2022

2023

2024

Für Vorschüsse an Beteiligte oder nahe stehende Dritte

(Zinssatz höchstens) in CHF

     
Liegenschaftskredite

1.5%​

1.5%​

1.5%​

2.75%​

2.75%​

Betriebskredite < CHF 1 Mio.

3%​

3%​

3%​

3.75%​

3.75%​

Betriebskredite > CHF 1 Mio.

1%​

1%​

1%​

2.25%​

2%​

Für Vorschüsse von Beteiligten oder nahe

stehenden Dritten

(Zinssatz mindestens) in CHF

0.25%​

0.25%​

0.25%​

1.5%​

1.5%​

Seit vielen Jahren ist es wichtig, auf die Entwicklungen der Zinssätze zu achten, die in den kommenden Monaten sicherlich noch den Schwankungen der Märkte unterliegen werden. Die Zinssätze werden jährlich von der Eidgenössischen Steuerverwaltung normalerweise zu Beginn des Jahres veröffentlicht und gelten für das ganze Jahr.

Mit der Erhöhung der steuerlich zulässigen Zinssätze steigen auch die möglichen steuerlichen Konsequenzen bei Nichteinhaltung. Bei der Erstellung von Unternehmensabschlüssen ist daher grösste Vorsicht geboten, um sicherzustellen, dass diese Standards eingehalten werden.

Abschaffung des Eigenmietwerts: Ein Projekt, das sich hinzieht

Dieses wiederkehrende Thema sorgt seit vielen Jahren für Diskussionen. In der Vergangenheit gab es bereits mehrere erfolglose Versuche, den Eigenmietwert abzuschaffen.

Wir hatten bereits Gelegenheit, die Grundzüge des neuen Gesetzesentwurfs zu diskutieren, der wiederum die Abschaffung des Eigenmietwerts zum Ziel hatte.

Etwas mehr als zwei Jahre später: Wo stehen wir nun mit diesem Projekt?

Überall und nirgends gleichzeitig. Der Ständerat und der Nationalrat sind sich in einigen Punkten der Vorlage immer noch nicht einig, wie die folgende Übersichtstabelle zeigt:

Steuerfaktoren

Ständeratsbeschluss vom 21.09.21 und 14.12.23

Nationalratsbeschluss vom 14.06.23

Abschaffung EigenmietwertAufhebung des Eigenmietwerts für das am Wohnsitz selbstbewohnte WohneigentumBeibehaltung des Abzugs für sämtliches privates Wohneigentum
Unterhaltskosten für Immobilien

Abschaffung Abzug beim selbstbewohnten Wohneigentum am Wohnsitz

Beibehaltung des Abzugs für vermietetes und verpachtetes Wohneigentum sowie für selbstgenutzte Zweitliegenschaften

Beibehaltung des Abzugs für sämtliches privates Wohneigentum

Beibehaltung des Abzugs für vermietetes und verpachtetes Wohneigentum​

SchuldzinsenabzugBeschränkung auf 70 Prozent der steuerbaren VermögenserträgeBeschränkung auf 40 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge
ErsterwerberabzugEinführung eines zusätzlichen Schuldzinsenabzugs im DBG und StHG für selbstbewohntes Wohneigentum am Wohnsitz zugunsten von Ersterwerbern
Energiespar- und UmweltschutzabzügeWegfall der Abzüge bei sämtlichem privatem Wohneigentum am Wohnsitz im DBG / Beibehaltung der Kann-Vorschrift im StHG mit Verfalldatum (bis spätestens 2050)
Abzug für denkmalpflegerische ArbeitenBeibehaltung des Abzugs für sämtliches privates Wohneigentum

Quelle: 2.15. Besteuerung des Wohneigentums (ab 2004) | ESTV (admin.ch)

Sicher ist nur eines: Unabhängig vom endgültigen Inhalt des Gesetzesentwurfs wird sich das Schweizer Stimmvolk in künftigen Abstimmungen zu diesem Thema äussern müssen. Denn die Auswirkungen dieser möglichen Reform werden nicht zu vernachlässigen sein, aber je nach Situation sehr unterschiedliche Auswirkungen auf die Immobilienbesitzerinnen und Immobilienbesitzer in der Schweiz haben. Diejenigen, die wenig belastet und/oder wenig verschuldet sind, werden die Abschaffung des Eigenmietwerts sicherlich positiv sehen, während diejenigen, die von der Abzugsfähigkeit der Unterhalts- oder Finanzierungskosten profitieren, durch diese Reform benachteiligt werden. Das Thema wird weiterhin verfolgt werden.

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