Einkauf in die Säule 3a: Gewissheit beim Eintritt, Fragezeichen beim Austritt!
Einkauf in die Säule 3a
Wie kann man sich in die Säule 3a einkaufen?
Bereits heute haben die Versicherten die Möglichkeit, Beiträge in die Säule 3a einzuzahlen. Diese Beiträge sind jedoch je nach Situation des Versicherten jährlich auf maximum CHF 7’056 (Erwerbstätige mit Pensionskasse) bzw. CHF 35’280 ( Erwerbstätige ohne Pensionskasse) begrenzt (Stand 2023). Wer in einem bestimmten Jahr nichts oder nicht den Maximalbetrag eingezahlt hat, konnte dies bisher nachträglich nicht mehr ändern.
Künftig (voraussichtlich im Laufe des Jahres 2023) können Jahre, in denen man nichts oder nicht das Maximum in die Säule 3a einbezahlt hat, nachgeholt werden und zwar bis zum Maximalbetrag. Diese Einkäufe können jedoch nur einmal alle fünf Jahre und bis zu einem Höchstbetrag von derzeit CHF 35’280 (Stand 2023) getätigt werden.
Welche Steuervorteile hat ein Einkauf in die Säule 3a?
So wie die regulären Einzahlungen können auch Säule 3a Nachzahlungen von den Steuern abgezogen werden. So könnte eine Person, die einen Einkauf in ihre Säule 3a in Höhe von CHF 35’280 tätigt, eine sofortige Steuerersparnis von bis zu CHF 14’500 erzielen.
Da die Gelder in der Säule 3a anschliessend auch nicht mehr der Einkommens- und Vermögenssteuer unterliegen, könnte die Steuerersparnis sogar noch höher ausfallen.
Wann kann ich Gelder, die ich in meine Säule 3a eingezahlt habe, wieder auszahlen lassen?
Gelder, die durch ordentliche Beiträge oder Einkäufe in die Säule 3a eingebracht wurden, sind als gesperrt zu betrachten und können nur in bestimmten Situationen abgehoben werden, z. B.:
Ordentlich:
- Zum Zeitpunkt der Pensionierung
Vorzeitig:
- Bei Wegzug ins Ausland
- Um den Kauf oder die Renovierung des Hauptwohnsitzes zu finanzieren
- Um eine Hypothek auf dem Hauptwohnsitz zurückzuzahlen
Wie werde ich besteuert, wenn ich Geld aus meiner Säule 3a beziehe?
Wenn das abgeschlossene Versicherungsprodukt dies zulässt, wird eine Rente aus der Säule 3a zusammen mit dem übrigen Einkommen ordentlich besteuert, und zwar je nach Wohnkanton zu einem Steuersatz von bis zu 45%.
Eine Kapitalleistung aus der Säule 3a hingegen, und das ist der häufigste Fall, wird getrennt vom übrigen Einkommen und zu einem tieferen Prozentsatz besteuert. Der anwendbare Höchststeuersatz variiert je nach Kanton zwischen 4,9% und 14,2% (ohne die Kantone Zürich und Tessin, welche höhere Steuersätze haben, nämlich 26,4% bzw. 27,4%).
Wie kann ich mit der Säule 3a meine Steuerlast insgesamt senken?
Die Beiträge, die Sie in die Säule 3a einzahlen (ordentliche Beiträge oder nachträgliche Einkäufe), reduzieren Ihre Steuerlast stärker als die Steuer, die bei der Auszahlung dieser Gelder fällig wird.
Nachfolgend ein Beispiel eines in Lausanne wohnhaften Mannes, der CHF 35’280 in seine Säule 3a einzahlt und denselben Betrag fünf Jahre später wieder abhebt, um sein zukünftiges Eigenheim zu kaufen.
Gesparte Steuer beim Einkauf (Höchstsatz) | CHF 14’500 |
Anfallende Steuer bei Entnahme (Höchstsatz) | CHF 3’350 |
Steuerersparnis insgesamt | CHF 11’250 |
Die Nutzung der Säule 3a als Instrument zur Steueroptimierung ist daher besonders interessant. Insbesondere wenn sie mit einem oder mehreren Vorbezügen oder durch die Verwendung mehrerer 3a-Konten gekoppelt werden kann, aufgrund der geringeren Besteuerung bei Kapitalbezügen.
Worauf muss ich achten, wenn ich Geld aus meiner Säule 3a beziehe?
Es sind zahlreiche steuerliche Feinheiten zu beachten. Daher ist es immer ratsam, sich von Fachleuten auf diesem Gebiet begleiten zu lassen, bevor man das Geld bezieht. Nachfolgend finden Sie einige Punkte, auf die Sie in diesem Zusammenhang achten sollten:
1. Dreijährige Sperrfrist nach dem Einkauf
Einbezahlte Gelder in der Säule 2 sowie in die Säule 3a können innerhalb von drei Jahren nicht in Kapitalform bezogen werden, da die Steuerbehörden die steuerliche Abzugsfähigkeit der Einkäufe rückwirkend verweigert.
Deshalb ist es für die Auszahlung der Gelder in Kapitalform von entscheidender Bedeutung, dass in den letzten drei Jahren keine Einkäufe getätigt wurden.
Ausserdem gilt aus steuerlicher Sicht ein konsolidierter Ansatz für die Vorsorgeguthaben; d.h. ein Einkauf in die Säule 3a und ein Bezug von Geldern in Kapitalform aus der 2. Säule vor Ablauf der Dreijahresfrist, könnte steuerlich problematisch sein.
2. Wehrpflichtersatzabgabe
Vorsorgegelder, die vorzeitig, z.B. für den Erwerb von Wohneigentum, bezogen werden, unterliegen ebenfalls der Wehrpflichtersatzabgabe für Personen, die dieser Abgabe unterliegen. Somit könnte eine zusätzliche Steuer von 3% (zusätzlich zur Einkommensteuer) fällig werden, wenn der Versicherte bei Bezug der Vorsorgegelder noch abgabepflichtig ist.
Dieser Punkt ist besonders wichtig, da die Dauer der Steuerpflicht kürzlich verlängert wurde und nun bis zum 37. Lebensjahr dauert.
Fazit
Die neue Möglichkeit, Einkäufe in der Säule 3a zu tätigen, ist mehr als willkommen. Sie bietet ein zusätzliches Instrument für natürliche Personen, um ihre Steuerbelastung zu optimieren, neben Einkäufen in die 2. Säule, Unterhaltskosten für Gebäude und Kosten für Energiesparmassnahmen. Eine gute Planung der verschiedenen Instrumente unter Berücksichtigung der privaten Ziele kann zu einer erheblichen Senkung der Steuerlast führen, und dadurch zur Erhöhung der verfügbaren Mittel für weitere Projekte des Lebens.