Swiss Tax e-newsletter - Juni 2023
Hier finden Sie die aktuellsten Steuerinformationen!
Das Schweizer Volk sagt Ja zur OECD-Vorlage für eine Mindestbesteuerung multinationaler Unternehmen
Das Schweizer Volk hat soeben der Einführung einer Verfassungsgrundlage zugestimmt, die eine Mindestbesteuerung von Unternehmen mit 15% vorsieht. Auf dem befristeten Verordnungsweg wird eine Zusatzsteuer eingeführt, die sich im Wesentlichen auf die GloBE-Regeln (Global Anti-Base Erosion Model Rules – Pillar II «Säule II») stützt. Der Bundesrat muss jedoch innerhalb von sechs Jahren ein Gesetz vorlegen, das diese Verordnung aufhebt.
Neue Entwicklungen im Bereich des «Kapitaleinlageprinzips»
Bereits in früheren Beiträgen haben wir eine kurze Übersicht der Neuerungen und Änderungen im Aktienrecht, welche am 1. Januar 2023 in Kraft getreten sind, skizziert. Für weitere Informationen verweisen wir Sie gerne auf unsere Tax e-Newsletters vom März 2022 «Revision des Aktienrechts: Auf dem Weg zu einer flexiblen Finanzierung!» sowie «Neues Aktienrecht: Anpassung der Statuten Ihrer AG / GmbH in weniger als zwei Jahren» vom März 2023. Vorliegend soll nun im Besonderen auf die Auswirkungen der Aktienrechtsrevision im Obligationenrecht auf das sogenannte «Kapitaleinlageprinzip» eingegangen werden. Zudem wird ein aktueller Entscheid des Bundesgerichts (Leitentscheid) im Zusammenhang mit dem Kapitaleinlageprinzip erläutert.
Darlehen einer Gesellschaft an seinen Aktionär: Herausforderungen, Risiken und «Best Practice»
Es kommt oft vor, dass Gesellschaften zugunsten ihrer Aktionären Darlehen gewähren. Dieses Vorgehen wird oft einer üblichen Kreditaufnahme vorgezogen, da es verschiedene Erleichterungen bietet und zudem sehr schnell umgesetzt werden kann. Neben den erwähnten Vorteilen bringt diese Art der Kreditaufnahme auch steuerliche Vorteile mit sich. Im Gegensatz zu einer Dividende unterliegt die Gewährung eines Darlehens an sich nicht der Einkommenssteuer und ausserdem kann der Aktionär die von ihm dafür gezahlten Zinsen von seinem steuerbaren Einkommen abziehen (innerhalb der in der Steuergesetzgebung festgelegten Grenzen). Diese Art von Darlehen ist jedoch auch mit nicht zu unterschätzenden steuerlichen Risiken verbunden, welche von den Gesellschaften und deren Aktionären bekannt sein sollten.
Einkauf in die Säule 3a: Gewissheit beim Eintritt, Fragezeichen beim Austritt!
Zukünftig wird es möglich sein, ein nachträglicher Einkauf in die Säule 3a zu tätigen. Zusätzlich zu den weiterhin möglichen Einkäufen in die 2. Säule (BVG-Einkäufe) wird diese Möglichkeit ein neues Instrument zur Planung und Optimierung der Besteuerung von natürlichen Personen bieten.
Sommerzeit – Ferienzeit – Workation möglich? Ja gerne, aber ohne Überraschungen!
Die Sommerferien stehen vor der Tür und bald werden die HR-Verantwortlichen und Vorgesetze mit Workation-Anfragen zur flexiblen und ort-unabhängigen Arbeit von überall überrannt. Viele Unternehmungen möchten als attraktiver Arbeitgeber dem Wunsch ihrer Mitarbeitenden nachkommen, um sie in den Zeiten des Fachkräftemangels nicht zu verlieren. Sie möchten den Mitarbeitenden deshalb ermöglichen, dass sie von (fast) überall aus der Welt arbeiten können, sei es für einige Tage, mehre Wochen oder sogar mehrere Monate pro Jahr.
Bezugsteuer: Welche Mehrwertsteuerfallen Sie vermeiden sollten
Die Bezugsteuer ist sicherlich kein neues Thema. In der Praxis zeigt sich jedoch immer wieder, dass diese Steuer sowohl bei mehrwertsteuerpflichtigen als auch bei nicht-mehrwertsteuerpflichtigen Personen eher wenig bekannt ist. Doch was ist die Bezugsteuer eigentlich? Die Bezugsteuer ist eine Steuer im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer und betrifft alle Empfänger von Dienstleistungen in der Schweiz, welche durch ausländische Unternehmen geleistet werden. Mit dieser Steuer sollen schweizerische und ausländische Unternehmen in Bezug auf die Mehrwertsteuer gleichgestellt werden.