Swiss Tax e-Newsletter - Juni 2020
Hier finden Sie die aktuellsten Steuerinformationen!
Finanzierung zwischen nahestehenden Personen – wenn die Krise die Spielregeln verändert!
Die aussergewöhnliche Lage, in der wir uns seit ein paar Monaten befinden, hat auch Auswirkungen auf das Schweizer Steuersystem, denn die zuständigen Steuerbehörden mussten deutliche Massnahmen zugunsten der Steuerpflichtigen einführen, wie die Verlängerung der Fristen für die Einreichung der Steuererklärung und der MWST-Abrechnung, der Wegfall von Verzugszinsen und die mögliche Verbuchung von Covid-19-Rückstellungen in bestimmten Kantonen.
Steuerabzug von "Covid-19"-Rückstellungen
Nach geltendem Handelsrecht können Rückstellungen als Massnahmen zur Sicherung der langfristigen Unternehmensperformance gebildet werden. Unternehmen, die direkt oder indirekt von der aktuellen Situation betroffen sind, werden vermutlich "Covid-19"-Rückstellungen in ihren Jahresabschlüssen 2019 vornehmen.
Asset-Deal: Vorsicht, MWST!
Aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse nach dem Lockdown ist damit zu rechnen, dass vermehrt Unternehmen oder Teile davon verkauft werden. Ein Bundesgerichtsurteil vom 21. Februar 2020 (2C_923/2018) zeigt, dass die MWST nicht nur bei der Übernahme eines Gesamtunternehmens, sondern auch beim Kauf von Teilbereichen Risiken beinhaltet.
Reform der Anrechnung ausländischer Quellensteuern: Senkung der Steuerlast und des Doppelbesteuerungsrisikos
Zins-, Dividenden- und Lizenzerträge sind ein konkretes Beispiel für eine mögliche Doppelbesteuerung von Schweizer Unternehmen. Denn dazu kommt es, wenn solche Erträge, auf die in vielen Quellstaaten eine Quellensteuer erhoben wird, im Aufenthaltsstaat des Belasteten (d.h. in der Schweiz) einer ähnlichen Besteuerung unterliegen.