Umsatzsteuerbefreiung von Ärzt:innen
Heilbehandlungen, die von Ärzt:innen erbracht werden, sind grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit. Welche Leistungen von Ärzt:innen aus Sicht des Finanzministeriums als Heilbehandlungen zählen und welche nicht, ist in den Umsatzsteuerrichtlinien festgelegt.