Concisa Wien 2024 - kein Erklärungsformular mehr
Grundsätzlich sind zur Berechnung des Fondsbeitrages 2024 die Daten des Jahres 2021 erforderlich. Sollten Sie sich jedoch erst nach 2021 in die Ärzt:innenliste/Zahnärzt:innenliste eintragen haben lassen, sind die Einkommensdaten des Jahres 2024 maßgebend.
Gerne können wir Sie auch hier weiterhin bei Übermittlung der notwendigen Unterlagen an die Concisa unterstützen.