Concisa Wien 2024 - kein Erklärungsformular mehr

Ab 2024 müssen Sie erstmals kein farbiges Erklärungsformular mehr an die Concisa übermitteln. Für die Festsetzung des Fondsbeitrages für das Jahr 2024 ist daher ab sofort nur mehr die Übermittlung der Einkommensnachweise 2021 erforderlich.

Grundsätzlich sind zur Berechnung des Fondsbeitrages 2024 die Daten des Jahres 2021 erforderlich. Sollten Sie sich jedoch erst nach 2021 in die Ärzt:innenliste/Zahnärzt:innenliste eintragen haben lassen, sind die Einkommensdaten des Jahres 2024 maßgebend. 

Gerne können wir Sie auch hier weiterhin bei Übermittlung der notwendigen Unterlagen an die Concisa unterstützen.