Leitfaden zur EU-Taxonomie

Im Juni 2020 markierte die Veröffentlichung der Taxonomie-Verordnung (2020/852) im Amtsblatt der Europäischen Union einen entscheidenden Wendepunkt. Mit dieser Verordnung wurde ein wegweisender Rahmen geschaffen, der erstmals eine einheitliche europäische Definition für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten definiert.

Die Europäische Taxonomie wurde als Teil des Europäischen Green Deals angenommen, Europas Fahrplan zur Erreichung der Kohlenstoffneutralität bis 2050 und zur Verwirklichung der Ziele des Pariser Abkommens. Einer der Hebel zur Verwirklichung dieses Ziels ist die Ermittlung und Zuweisung von Kapital für nachhaltige Aktivitäten, wozu die Europäische Taxonomie durch die Verbesserung der Markttransparenz einen wichtigen Beitrag leistet.  

Ein Schlüsselmechanismus ist die gezielte Lenkung von Kapitalinvestitionen in nachhaltige Aktivitäten. Durch die Verbesserung der Markttransparenz schafft die Taxonomie eine neue Grundlage für unternehmerisches Handeln: Sie ermöglicht Unternehmen, ihre Kapitalinvestitionen strategisch zu steuern und ihre Nachhaltigkeitsleistung präzise zu kommunizieren.

Die Bedeutung der Europäischen Taxonomie geht weit über eine bloße Regulierung hinaus:

  • Sie definiert standardisierte Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten
  • Schafft vergleichbare und quantifizierbare Finanzinformationen
  • Unterstützt Unternehmen bei der strategischen Ausrichtung ihrer Investitionen
  • Bildet einen Eckpfeiler der europäischen Strategie für nachhaltige Finanzen

Unser Leitfaden bietet Ihnen einen umfassenden Einblick in den Mechanismus und Anwendungsbereich der EU-Taxonomie und bereitet Sie optimal auf die kommenden Herausforderungen vor.

Dokument

Forvis Mazars EU Taxonomy Guide