Neues Erbrecht
Am 1. Januar 2023 tritt eine Teilrevision des Erbrechts in Kraft. Diese Revision beabsichtigt, das Erbrecht an die gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen, ohne jedoch die Grundstruktur des Erbrechts zu verändern.
Erbschaftssteuer: Initiative zur Besteuerung
Diese Initiative hat bereits heftige Reaktionen in Wirtschaftskreisen ausgelöst und auch international Aufmerksamkeit erregt. Obwohl die Abstimmung über diese Initiative nicht unmittelbar bevorsteht, ist es wichtig, sich mit ihren Zielen und den potenziellen Konsequenzen auseinanderzusetzen.
Wie bereits erwähnt, möchten die JUSO auf Bundesebene eine Erbschafts- und Schenkungssteuer von 50% einführen, wenn das Gesamtvermögen über CHF 50 Millionen beträgt. Derzeit gibt es auf Bundesebene keine solche Steuer. Nur die Kantone erheben eine Erbschafts- und Schenkungssteuer (dies allerdings mit wenigen Ausnahmen). Das bestehende System auf Bundesebene soll mit der Initiative nicht ersetzt, sondern ergänzt werden.
Gemäss dem Initiativtext soll die Steuer zum Aufbau und Erhalt einer lebenswerten Zukunft erhoben werden. Die Einnahmen sollen dabei zur sozial gerechten Bekämpfung der Klimakrise sowie für den dafür notwendigen Umbau der Gesamtwirtschaft verwendet werden.
Im Gegensatz zu einigen Interpretationen sieht der Text der Initiative keine spezifischen Ausschlüsse vor, sondern lediglich einen Freibetrag von CHF 50 Millionen. Dieser soll auf das gesamte Vermögen eines Steuerzahlers unabhängig von dessen Verteilung oder Zusammensetzung angewendet werden. Ebenso wird keine Unterscheidung zwischen den Begünstigten der Erbschaft oder Schenkung gemacht. Es handelt sich also um einen einmaligen Freibetrag, welcher, sobald er überschritten ist, zur Besteuerung des Überschusses mit einem Satz von 50% führt.
Wird die Initiative angenommen, so würde sie am Tag nach der Abstimmung in Kraft treten. Mit anderen Worten: Selbst, wenn die Umsetzung des Gesetzesentwurfes mehrere Jahre dauern sollte, würde er rückwirkend ab dem Tag der Abstimmung angewendet werden.
Die Initiative könnte ca. 3’000 Steuerzahler in der Schweiz betreffen. Genaue Statistiken dazu gibt es nicht.
Die Initiative unterscheidet nicht bezüglich Vermögenszusammensetzung oder den Begünstigten. Ob das Vermögen hauptsächlich aus dem Familienunternehmen oder aus einem Portfolio ausländischer Wertpapiere besteht, das Prinzip bleibt strikt dasselbe.
Die neue Steuer würde mit der bestehenden Steuer kumuliert. Für Steuerzahler, deren «Aktivum» hauptsächlich ein Unternehmen ist, könnte dies erhebliche Folgen haben. In extremen Fällen und abhängig vom jeweiligen Kanton könnte die Steuer nahe an 100% des übertragenen Vermögens kommen. Ohne auf die Einzelheiten eines solchen Falles einzugehen, würde die Finanzierung der Steuer, wenn das Vermögen immobil ist – typischerweise im Falle eines Unternehmens – sehr wahrscheinlich die Frage aufwerfen, ob das gesamte oder ein Teil des immobilen Vermögens verkauft werden müsste.
Man könnte meinen, dass CHF 50 Millionen einen beträchtlichen Betrag darstellen und daher nur eine begrenzte Anzahl von Schweizer Unternehmern tangieren sollte. Es ist jedoch wichtig, folgende zwei Punkte zu beachten:
Die Initiative sieht vor, dass sie am Tag ihrer Annahme in Kraft tritt. Diese Art von Rückwirkung ist in der Schweiz unüblich. Daher stellt sich die Frage, ob im Voraus Massnahmen ergriffen werden sollten. Es sei jedoch daran erinnert, dass diese Steuer auf Schenkungen und Erbschaften erhoben wird, wenn sie stattfinden. Wenn keine Schenkung erfolgt oder der Steuerpflichtige während der Übergangszeit stirbt, hat die Rückwirkung keine Auswirkung. Es hindert also nichts daran, die Abstimmung abzuwarten und dann je nach Ergebnis zu entscheiden, ob ein Umzug ins Ausland oder andere Massnahmen in Betracht gezogen werden sollten.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Initiative zwar ehrenwerte Ziele hat, es jedoch wichtig ist, die potenziellen Dominoeffekte auf Unternehmen, Unternehmer, ihre Familien sowie auf Arbeitsplätze zu berücksichtigen. Auch wenn der Betrag von CHF 50 Millionen hoch erscheinen mag und die «Superreichen» ins Visier nimmt, sollten wir nicht vergessen, dass der wahre Reichtum unseres Landes in seinen Unternehmen liegt. Es könnte sich als riskantes Unterfangen erweisen, einige von ihnen übereilt zu verkaufen, um die Steuer der Erben zu bezahlen. Eine Entwicklung, die es zu beobachten gilt.
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