Swiss Tax e-newsletter - November 2022
Hier finden Sie die aktuellsten Steuerinformationen!
Neues Erbrecht: Mehr Freiheit bei der Zuweisung von Vermögenswerten
Am 1. Januar 2023 tritt eine Teilrevision des Erbrechts in Kraft. Diese Revision beabsichtigt, das Erbrecht an die gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen, ohne jedoch die Grundstruktur des Erbrechts zu verändern.
Innovative Unternehmen: Profitieren Sie steuerlich von Ihren Investitionen in Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten!
Entgegen der überwiegenden Meinung in der Praxis, ist die Fortführung von Forschungs- und Entwicklungstätigkeit («F&E») nicht nur ein Privileg von Start-ups sondern auch von Unternehmen mit primären Tätigkeiten in der Grundlagenforschung. Seit nun bald drei Jahren können in der Schweiz Unternehmen von einem Sonderabzug – oder auch Überabzug genannt – für ihre Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen profitieren. Dieser Abzug darf maximal 50% der massgebenden F&E Aufwendungen in der Schweiz betragen.
Mitarbeiterbeteiligungspläne: Eine scheinbar kleine Änderung mit grossen Auswirkungen für nicht-börsenkotierte Unternehmen
Seit dem 1. Januar 2021 gibt es eine auf den ersten Blick geringfügige Änderung bei der Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 30. Oktober 2020 eine Aktualisierung zum Kreisschreiben Nr. 37 «Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen» publiziert. Auf den ersten Blick erscheinen diese Anpassungen harmlos, jedoch führen diese zu einer erheblichen Anpassung der Besteuerung der Mitarbeiterbeteiligungen von Unternehmen, deren Aktien nicht an einer Börse kotiert sind.
Die mehrwertsteuerliche Behandlung von Privatanteilen: ein wenig bekanntes Thema mit nicht zu vernachlässigenden Auswirkungen!
Das Thema Privatanteile ist oft ein noch unbekanntes Thema, welches mit Unklarheiten und Missverständnissen behaftet ist. Dieser Umstand führt in der Praxis regelmässig zu Berichtigungsabrechnungen auf Seiten der Arbeitgeber. Die Gewährung von Privatanteilen durch die Arbeitgeber gilt als Naturallohn und ist somit Bestandteil des Lohnes, welcher entsprechend auf den Lohnausweis von Arbeitnehmenden, Aktionären und Aktionärinnen, Organe des Unternehmens usw. zu deklarieren ist.
Steuerstrafecht: Kumulierung der Bestrafung von juristischen Personen und ihren Organen
Organe Schweizer Kapitalgesellschaften, sollten gewisse Transaktionen zwischen nahestehenden Personen kritisch überprüfen. Denn in einem neu ergangenen Entscheid bestätigt das Bundesgericht erneut, dass nicht nur die juristische Person bezüglich einer vollendeten Steuerhinterziehung belangt werden kann, sondern auch ihre Organe (z.B. die Mitglieder des Verwaltungsrates).
Verrechnungssteuer – ESTV vereinfacht ihre Praxis bei internationalen Gewinnaufrechnungen im Rahmen von Verständigungsverfahren
Das Inkrafttreten des Bundesgesetzes vom 18. Juni 2021 über die Durchführung von internationalen Abkommen im Steuerbereich (StADG; SR 672.2) ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Das StADG führt zu Anpassungen der bisherigen Praxis der ESTV zur Verrechnungssteuer bei internationalen Gewinnaufrechnungen im Rahmen von Verständigungsverfahren.