Swiss Tax e-newsletter - März 2023
Hier finden Sie die aktuellsten Steuerinformationen!
Neues Aktienrecht: Anpassung der Statuten Ihrer AG / GmbH in weniger als zwei Jahren
Die neuen Bestimmungen des Aktienrechts, welche am 1. Januar 2023 in Kraft getreten sind, zielen insbesondere darauf ab, die Gründungs- sowie Kapitalvorschriften flexibler zu gestalten und das Führen des nominellen Kapitals in Fremdwährungen zu erlauben. Die Unternehmen haben nun zwei Jahre Zeit (bis zum 1. Januar 2025), ihre Statuten an das neu geltende Recht anzupassen.
Die Schweiz und Frankreich vereinbaren nachhaltige Steuerregelungen für das Homeoffice
Die Schweiz und Frankreich haben sich auf eine nachhaltige Lösung für die Besteuerung des Einkommens von Grenzgängerinnen und Grenzgänger geeinigt. Ab dem 1. Januar 2023 können pro Jahr bis zu 40% der Arbeitszeit im Homeoffice geleistet werden, ohne dass dies Auswirkungen auf den Staat der Besteuerung der Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit hat. Im Anschluss an das vorläufige Abkommen, welches während der Covid-19-Pandemie geschlossen worden war, haben die beiden Nachbarländer nun bestimmte Aspekte auf Dauer festgeschrieben.
Immobilien und MWST: Steuerersparnis möglich?
Die MWST ist nicht immer eine endgültige Steuerbelastung, und dies gilt nämlich auch im Immobilienbereich. Eine Investition in Immobilien ist in der Regel mit hohen Beträgen verbunden, sei es bei der Planung, bei der Realisierung, bei Renovierungen oder auch bei der laufenden Instandhaltung. Aufgrund der Summe der investierten Beträge, kann es für Investierende spannend sein, sich vertiefter mit der MWST zu befassen. Eine Analyse lohnt sich, da in bestimmten Fällen eine Rückerstattung der MWST gefordert werden kann.
Die MWST-Jahresabstimmung: Verpassen Sie nicht die letzte Stufe
Für Personen, welche der MWST unterliegen, ist die Umsatzabstimmung eine gesetzliche Verpflichtung. Die steuerpflichtige Person ist für die korrekte sowie die fristgerechte Einreichung der entsprechenden MWST-Abrechnungen bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) selbst verantwortlich. Die sogenannte MWST-Jahresabstimmung ist ein Vergleich zwischen der definitiven Jahresrechnung und den quartalsweisen eingereichten MWST-Abrechnungen. Die MWST-Jahresabstimmung stellt eine Ergänzung zu den bereits eingereichten Abrechnungen dar. Die Nichtbeachtung dieser gesetzlichen Erfordernisse, kann für die steuerpflichtige Person erhebliche finanzielle Konsequenzen mit sich tragen.
Pillar 2 | Die Schweiz positioniert sich für ein Inkrafttreten der Vorlage am 1. Januar 2024
Das Inclusive Framework der OECD und der G20 zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft haben sich rund 140 Länder auf eine Mindestbesteuerung von 15% für grossen, international tätigen Unternehmen geeinigt. Dieses Projekt stellt eine der wichtigsten Reformen im Bereich der internationalen Besteuerung der letzten Jahre dar. Auf die involvierten Mitgliedländern und die betroffenen steuerpflichtigen Personen warten zahlreiche Herausforderungen bei der Umsetzung und Bestimmung dieser Zusatzsteuer.