Swiss Tax e-Newsletter - März 2020

Hier finden Sie die aktuellsten Steuerinformationen!

Überzogene Löhne: wenn sich der Fiskus in die Vergütung von Mitarbeiteraktionären einmischt!

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Wenngleich Arbeitgebern eine grosse Freiheit bei der Festlegung der Vergütung ihrer Mitarbeiter zugestanden wird, ist diese nicht grenzenlos, wenn es sich bei den Mitarbeitern gleichzeitig um Aktionäre handelt. Denn wenn die Vergütung des Mitarbeiteraktionärs die markübliche Höhe übersteigt, könnte der Fiskus versucht sein, die Gründe für die Festlegung einer solchen Vergütung zu hinterfragen. Die Beziehung zwischen dem Mitarbeiteraktionär und der Gesellschaft erscheint dadurch «verdächtig». Da die Löhne für das Unternehmen steuerlich abzugsfähige Aufwendungen sind, stellen überzogene Löhne, zumindest teilweise, eine nicht gerechtfertigte Kostenbelastung dar.

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ICAP-Projekt der OECD: Vermeidung von Doppelbesteuerung und internationalen Steuerstreitigkeiten

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BEPS (Base Erosion and Profit Sharing) ist eine Initiative, um die Regeln der internationalen Besteuerung grundlegend neu zu definieren. Zu den 15 ambitionierten Massnahmen des BEPS-Projekts gehört das Bestreben, die Doppelbesteuerungen zu vermeiden und stattdessen Massnahmen für eine einheitlichere und koordinierte Bewertung von grenzüberschreitenden Steuerrisiken für multinationale Unternehmen einzuführen. Die OECD arbeitet mit Unterstützung des Forums der Steuerbehörden daran, die steuerliche Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden zu verbessern und vor allem die rechtlichen Komplikationen zu vermeiden, die sich aus der internationalen Doppelbesteuerung für Unternehmen ergeben können.

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E-Commerce und MWST in der Schweiz

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Der elektronische Handel ermöglicht es Unternehmen, Transaktionen mit Kunden aus der ganzen Welt einfach und unkompliziert durchzuführen. Dennoch gibt es zahlreiche Hürden in Bezug auf die Mehrwertsteuer. Hier ist ein Überblick der verschiedenen Regeln, die es im Hinblick auf die Mehrwertsteuerregistrierung in der Schweiz zu beachten gilt.

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Weitreichende Auswirkungen der neuen 50:50-Regel über die Kapitalausschüttung börsenkotierter Unternehmen in der Schweiz

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Das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) wurde von den Schweizer Stimmberechtigten am 19. Mai 2019 angenommen. Neben anderen Steuermassnahmen sieht es eine Beschränkung der Kapitalausschüttung für Schweizer börsenkotierte Unternehmen vor. Denn seit dem 1. Januar 2020 gelten für kotierte Unternehmen in der Schweiz besondere Regeln bei der Dividendenausschüttung aus Kapitaleinlagereserven (die sogenannte 50:50-Regel).

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