Konzerninterne Finanzierung: Lockerung der Vorschriften bei der Verrechnungssteuer

Kapitalerträge, insbesondere Zinsen, Renten, Gewinnbeteiligungen und alle sonstigen Erträge aus Obligationen, die von einer in der Schweiz ansässigen Person ausgegeben werden, sowie Erträge aus Kundenguthaben bei Schweizer Banken und Sparkassen unterliegen der Schweizer Verrechnungssteuer. Bei Erreichen bestimmter Grenzwerte wurden die für konzerninterne Darlehen gezahlten Zinsen mit Obligationen oder Bankguthaben gleichgestellt. Die für gruppeninterne Darlehen gezahlten Zinsen unterlagen daher der Schweizer Verrechnungssteuer von 35 %. Dies galt insbesondere dann, wenn der Darlehensschuldner in der Schweiz ansässig war oder wenn eine Schweizer Gesellschaft eine von einer ausländischen Gesellschaft des Konzerns gewährte Anleihe sicherte.
Die im Jahr 2010 und erst kürzlich am 1. April 2017 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen stellen eine deutliche Lockerung der Anwendung der Verrechnungssteuer auf konzerninterne Finanzierungen dar.

Erste Lockerung

Die im 2010 erfolgte Anpassung der Verordnung über die Verrechnungssteuer (VStV) sowie über die Stempelabgaben (StV) brachte dadurch, dass auf Guthaben zwischen Gesellschaften desselben Konzerns nunmehr keine Verrechnungssteuer mehr erhoben wurde, eine partielle Verbesserung

Die gezahlten Zinsen auf Obligationenanleihen, die von im Ausland ansässigen Gesellschaften desselben Konzerns ausgegeben und von einer Schweizer Gesellschaft des Konzerns gesichert wurden, unterlagen allerdings weiterhin der Verrechnungssteuer

Letzte Gesetzesänderung

Ab 1. April 2017, dem Datum des Inkrafttretens der neuen Änderung des VStV, hat die Ausgabe von Obligationenanleihen, die von einer im Ausland ansässigen Gesellschaft ausgegeben und von einer Schweizer Gesellschaft des Konzerns gesichert werden, nicht mehr zwangsläufig zur Folge, dass die erste Lockerung nicht mehr zur Anwendung kommt.

Die auf solche Obligationenanleihen gezahlten Zinsen unterliegen nicht mehr der Verrechnungssteuer, solange die Geldzahlung der ausländischen ausgebenden Gesellschaft zu Gunsten der verbundenen Gesellschaft, die ihren Sitz in der Schweiz hat, dasEigenkapital der ausgebenden ausländischen Gesellschaft nicht übersteigt.

Zahlt die ausgebende ausländische Gesellschaft dagegen Obligationenanleihen, deren Höhe ihr Eigenkapital übersteigt, an eine Schweizer Gesellschaft des Konzerns, wirkt sich dies weiterhin auf die Verrechnungssteuer aus. Die formell von der ausländischen Gesellschaft ausgegebene Anleihe wird im Rahmen der Verrechnungssteuer als von der Schweizer Gesellschaft, die diese Anleihe sichert, ausgegebene Anleihe betrachtet. In diesem Fall muss die Schweizer Gesellschaft die Verrechnungssteuer auf die Zinsen der Anleihe entrichten.

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