Ines Otte Director
Qualifikation
Rechtsanwältin, Steuerberaterin
Beratungsfelder
Branchen
- Industrials
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Kurzbiografie
- Seit 2005 bei Forvis Mazars (ehemals Mazars)
- 2003 - 2005 KG Berlin
- 1996 - 2001 FU Berlin
Dozententätigkeit/Lehraufträge
- Mitarbeit beim Lehrauftrag an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Freien Universität Berlin im Studiengang "Finance, Accounting and Taxation" zum Thema Unternehmensnachfolge
- Mitarbeit bei Lehraufträgen zum Thema Unternehmensnachfolge und Steuern an der Freien Universität Berlin/ Fachbereich Wirtschaftswissenschaft sowie der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (O.)/ Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Kontakt
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Über uns
- Neues BMF-Schreiben zu Betriebsveranstaltungen
- Gewinnneutrale Realteilung bei Fortsetzung der Gesellschaft
- Teilentgeltliche Übertragung von Wirtschaftsgütern durch Mitunternehmer
- Aktuelles zur Pauschalversteuerung von Zuwendungen
- Die Besteuerung der Gesellschaften
- Mietverträge zwischen Angehörigen
- Das neue Unternehmensteuerrecht
- Pauschalsteuer nach § 37b EStG als nicht abziehbare Betriebsausgabe
- Endlich Rechtssicherheit für Gutscheine und Mitarbeiter-Benefits
- Gesundheitsförderung durch den Arbeitgeber
- Verlängerung für steuerfreien Corona-Bonus bis zum 31. März 2022
- BMF vereinfacht Nachweise bei steuerfreiem Corona-Bonus
- „Home-Office“ im Ausland
- BMF erläutert Steuervergünstigungen für Mitarbeiterbeteiligungen
- Webinar: Menschen im Unternehmen – mobiles Arbeiten im Ausland
- BMF aktualisiert Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug
- Lohnsteuerliche Behandlung der betrieblichen Kfz-Überlassungen an Mitarbeitende
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- Steuerliche Erleichterungen für Mitarbeiterbeteiligungen geplant
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- Betriebsausgabenabzug bei Ausgabe eigener Aktien an Mitarbeiter
- Aktuelles aus dem Bereich Lohnsteuer
- Gesetzentwurf der Bundesregierung – effektivere Verfahren in der Sozialversicherung
- Erträge aus (stiller) Mitarbeiterbeteiligung als Kapitaleinkünfte
- Rückstellungen für Altersfreizeit
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- Verdienstausfallentschädigungen wegen Infektionsschutz
- Lohnsteuerabzug bei nur zeitweiser Tätigkeit von Arbeitnehmern in Deutschland – Änderung der Lohnsteuerrichtlinien (LStR) ab 2023
- Neue Lohnsteuerrichtlinien 2023
- Webinar „Menschen im Unternehmen: Restrukturierung, lohnsteuerliche Gestaltungsoptionen und aktuelle Gesetzesvorhaben“
- BFH: Säumniszuschläge von 12 % pro Jahr verfassungsgemäß
- Führt die nachträgliche Pauschalbesteuerung von Arbeitsentgeltbestandteilen zu deren Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung?
- Feststellung des steuerlichen Einlagekontos durch Gesellschafter nicht anfechtbar
- Steuerförderung für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen ab 2024
- Aussetzungszinsen von 6 % pro Jahr verfassungsrechtlich unbedenklich
- Bestandskraft einer Lohnsteuer-Anmeldung trotz Einspruchs gegen den Lohnsteuer-Haftungsbescheid
- Update Inflationsausgleichsprämie: Tarifvertragsregelungen
- Steuerfreie Erstattung von Mobilfunkkosten
- Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen im Mietverhältnis
- Neue EU-Rahmenvereinbarung zu grenzüberschreitender Telearbeit
- Kindergeld für im außereuropäischen Ausland studierende Kinder
- Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
- Keine Firmenwagenbesteuerung für Arbeitswege aufgrund stillschweigender Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte
- Keine Lohnsteuerpflicht bei Nachentrichtung pauschaler Sozialversicherungsbeiträge
- Keine Steuerpflicht bei Sachzuwendungen eines Kreditinstituts an Privatkunden
- Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung im Ausland
- Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
- Mitarbeitende im Homeoffice: Werbungskostenabzug, Kostenerstattung und Arbeitgeberzuschüsse
- Gemischte Nutzung von Jobtickets und BahnCards
- Lohnsteuerabzug bei wechselnder Tätigkeit in mehreren Staaten: Reaktion des BMF auf Verbandsforderungen
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- Pauschalversteuerung bei VIP-Logen
- Aktuelle Gesetzgebung: geplante Änderungen für Arbeitnehmer abgelehnt
- Besteuerung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen nach dem Zukunftsfinanzierungsgesetz
- 25 Prozent Pauschalsteuer auch bei exklusiver Betriebsveranstaltung
- Das neue Qualifizierungsentgelt zur Stärkung der betrieblichen Weiterbildung