Wir beraten und vertreten Träger von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in allen rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Belangen. Wir übernehmen die außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzung mit Kostenträgern und setzen Ansprüche in Verfahren vor allen Gerichtsbarkeiten und Schiedsstellen durch.
Wir beraten und gestalten die Steuerdeklaration für Krankenhausträger und haben Expertise in krankenhaus- und konzernspezifischen, steuerlichen Spezialthemen sowie im Sonderrecht für gemeinnützige und öffentliche Einrichtungen und der Begleitung komplexer Betriebsprüfungen und Rechtsbehelfsverfahren, steuerlicher Strukturberatung und Transaktionsbegleitung sowie der Einführung von Tax-Compliance-Management-Systemen (TCMS).
Wir prüfen Jahresabschlüsse nach allen Standards und für alle Trägerformen bis hin zu Universitätskliniken, einschließlich krankenhausrechtlicher Bescheinigungen zur Fördermittelverwendung. Außerdem führen wir diverse Sonderprüfungen und Prüfungen von Trennungs- bzw. Transparenzrechnungen auf Wunsch durch.
Unsere krankenhausrechtliche Expertise umfasst das Krankenhausplanungs- und -finanzierungsrecht, das Chefarztvertragsrecht, Kooperationen mit Leistungserbringern, auch an der Schnittstelle zur ambulanten Versorgung.
Unsere Kompetenz in Bezug auf Pflegeeinrichtungen umfasst sowohl die sozialrechtlichen Fragestellungen als auch das Sonderordnungsrecht mit seinen unterschiedlichen landesheimrechtlichen Ausprägungen. Ein besonderer Schwerpunkt ist unsere Expertise rund um die Pflegeimmobilie.
Unser Ansatz
Für jedes Projekt wählen wir die Spezialist*innen mit der entsprechenden rechtlichen, regulatorischen, steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Expertise aus, um Ihnen nachhaltige, passgenaue und rechtskonforme Services und Lösungen anbieten zu können.
Unsere Teams und Ihre Ansprechpartner*innen kennen Ihre Branche aus zahlreichen erfolgreichen Beratungsprojekten. Bei internationalen Fragestellungen unterstützen uns unsere internationalen Partner*innen der Forvis Mazars Gruppe und der Anwaltsallianz Marcalliance.
Darüber hinaus verfügen wir über ein ausgezeichnetes Netzwerk an Kooperationspartnern sowie über Kontakte zu den relevanten Behörden und Gremien der Selbstverwaltung wie Kassenärztlichen Vereinigungen, Zulassungsausschüssen und Ärztekammern.
Unsere Services
Audit & Assurance
- Wir prüfen Jahresabschlüsse von Krankenhäusern und Pflegeinrichtungen aller Trägerformen – sei es nach HGB, KHBV oder IFRS. Spezielle Expertise besitzen wir bei Universitätskliniken, wo wir beispielsweise auch krankenhausrechtliche Bescheinigungen zur Fördermittelverwendung prüfen können.
- Auch Prüfungen nach § 53 HGrG, die Prüfung von Compliance-Management-Systemen nach PS 980, Prüfungen von Beihilfen nach EU-Recht (IDW PS 700), die Prüfung von Abschlüssen für einen speziellen Zweck und vergangenheitsorientierte Finanzinformationen nach IDW PS 480 und PS 490 gehören zu unseren Services.
- Bei Bedarf können wir auch Sonderprüfungen und Prüfungen von Trennungs- bzw. Transparenzrechnungen durchführen.
Kontakt Audit & Assurance
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Ingo Fehlberg | Bert Franke | Michael Proksch |
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater | Wirtschaftsprüfer, Steuerberater | Wirtschaftsprüfer, Steuerberater |
Kontakt | Kontakt | Kontakt |
Financial Advisory
- In Abhängigkeit vom konkreten Bewertungshintergrund und -anlass führen wir Bewertungen von Unternehmen und Unternehmensanteilen, aber auch einzelnen Vermögensgegenständen wie immateriellen Vermögenswerten oder Immobilien, nach den für Wirtschaftsprüfer*innen einschlägigen Grundsätzen, durch. Daneben verfassen wir auch Stellungnahmen zur finanziellen Angemessenheit von Transaktionspreisen (sog. Fairness Opinions).
- Im Rahmen von Transaktionen unterstützen wir Sie mit der Durchführung von Financial Due-Diligence-Prüfungen sowie weiteren transaktionsbegleitenden Beratungsleistungen, um die Chancen und Risiken des Investitionsvorhabens zu analysieren. Zudem erstellen wir Vendor Due Diligence-Berichte, um einen anstehenden Veräußerungsprozess effizient vorzubereiten.
- Darüber hinaus fertigen wir Sanierungsgutachten nach IDW S6 an, überprüfen das Vorliegen von Insolvenzeröffnungsgründen (IDW S11), erstellen Liquiditäts-Forecasts oder integrierte Finanzplanungen. Weiterhin beraten und begleiten wir beim Reporting bzw. der laufenden Überwachung der Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen.
Kontakt Financial Advisory
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Dr. Thoralf Erb | Andreas Sima |
CEFA | Wirtschaftsprüfer, Steuerberater |
Kontakt | Kontakt |
Rechtsberatung
- Wir verfügen über Expertise im Krankenhaus-, Krankenhausplanungs- und Krankenhausfinanzierungsrecht, bei Fördermitteln und Subventionen, im Beihilfe- und Vergaberecht, in der Beratung und vertragsgestaltenden Begleitung.
- Wir beraten und begleiten bei arbeitsrechtlichen Verträgen (z. B. Chefarzt-, Konsiliararzt-, Belegarzt- und Honorararztverträge), bei Verhandlungen und Auseinandersetzungen mit Kostenträgern und Verwaltungsbehörden. Ebenso unterstützen wir beratend und vertragsgestaltend im Zusammenhang mit der Verbandstätigkeit (Satzungen, Verhaltenskodizes, rechtliche Expertisen).
- Unsere Unterstützung umfasst: Neuorganisation und Umstrukturierung von Einrichtungen, Gestaltung von Krankenhauskooperationen und Holdingmodellen, Kooperationen mit anderen Leistungserbringern und der Nutzung neuer Versorgungsformen.
- Wir beraten Krankenhausträger im Vertragsmanagement, der Antikorruption, der Zusammenarbeit von medizinischen Leistungserbringern untereinander und mit Medizinprodukte- und Arzneimittelherstellern und anderen Wirtschaftsunternehmen. Wir verfügen über Erfahrung im Risikomanagement, der Konzeption, Implementierung sowie Prüfung und Bewertung von Compliance-Management-Systemen und in der Beratung zum Berufsrecht der Heilberufe sowie zum Wettbewerbsrecht (UWG, HWG).
- Wir begleiten Sie bei Ankaufs- und Verkaufsprozessen bzgl. Plankrankenhäusern und Privatkliniken. Die Strukturierung von Transaktionen in rechtlicher und steuerrechtlicher Hinsicht, die Durchführung der Financial/HR/Legal/Tax Due Diligence sowie die Bewertung und Vertragsgestaltung sind uns seit Jahrzehnten vertraut. Wir kennen uns aus bei Privatisierungsverfahren, im Vergabe- und Kartellrecht, in der arbeitsrechtlichen Beratung, bei Betriebsübergängen, Fragen der Zusatzversorgung, bei In- und Outsourcing-Projekten, bei der Post-Merger-Integration und der Beratung von strategischen Investoren und Kapitalinvestoren im Krankenhausbereich.
- Bei Transaktionen von Krankenhaus- und Pflegeimmobilien beraten wir Sie unter Berücksichtigung sämtlicher dafür relevanter Rechtsgebiete. Bei Bedarf können wir immobilienrechtliche, heimrechtliche, regulatorische und arbeitsrechtliche Expert*innen hinzuziehen. Dies umfasst die Legal Due Diligence und die Gestaltung von Kauf- und Mietverträgen (inkl. Sale- & Lease-Back-Gestaltungen).
- Wir beraten Krankenhausträger bei der Umsetzung von Digitalisierungs- und Sourcing-Strategien, insbesondere im Zusammenhang mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG).
- Unsere Expertise umfasst das Vergütungsrecht, Pflegeversicherungsrecht und Heimrecht sowie die vertragsgestaltende Begleitung, Verhandlungen und Auseinandersetzungen mit Kostenträgern und Verwaltungsbehörden.
- Wir übernehmen die Prozessvertretung in der Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs- und Zivilgerichtsbarkeit (Zulassungs- und Krankenhausplanungsrecht, Wirtschaftlichkeitsprüfung, Honorarregresse, Vergütungsrechtstreitigkeiten, Arzthaftung, Medizinproduktehaftung und Kostenerstattungsrecht, Heimaufsichtsrecht, Verfahren vor den Berufsgerichten und Zulassungsausschüssen).
Kontakt Rechtsberatung
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Dr. Hans-Martin Dittmann | Hannes Göthel | Dr. Daniel Ruppelt |
Rechtsanwalt | Rechtsanwalt | Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht |
Kontakt | Kontakt | Kontakt |
Sebastian Cornelius Retter | Maria Braeuer | Dr. Moritz Ulrich |
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht | Rechtsanwältin | Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht |
Kontakt | Kontakt | Kontakt |
Sonia Seubert | | |
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht | |
Kontakt |
Steuerberatung
- Wir beraten und gestalten die Steuerdeklaration für Träger von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ihrer Tochtergesellschaften in allen Rechtsformen und Größen in öffentlicher, privater oder freigemeinnütziger Trägerschaft und unter Berücksichtigung der Sozialversicherungs-, Fördermittel- und ggfs. kommunalrechtlichen Rahmenbedingungen.
- Wir besitzen Expertise in krankenhaus- und konzernspezifischen steuerlichen Spezialthemen sowie im Sonderrecht für gemeinnützige und öffentliche Einrichtungen, in komplexen Betriebsprüfungen und Rechtsbehelfsverfahren, in der steuerlichen Strukturberatung und Transaktionsbegleitung sowie der Einführung von Tax-Compliance-Management-Systemen (TCMS).
- Wir sind Expert*innen in der steuerrechtlichen Vertragsprüfung und -gestaltung von Drittmittel- oder öffentlich finanzierten Forschungsvorhaben wie z. B. Grundlagenforschung, Auftragsforschung, Anwendungsbeobachtungen, IITs (Investigator Initiated Trials), Lizenzverträge, Kooperationen, Weiterleitung von Zuwendungen, Zuschüssen, Spenden und Sponsoring.
- Wir sind seit vielen Jahren in der steuerlichen Prüfung und Gestaltung von Transaktionen von Pflegeimmobilien und Betreibern von Pflegeheimen tätig.
Kontakt Steuerberatung
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Dr. Alexander Becker |
Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht |
Kontakt |
Dank unserer jahrelangen bundesländerübergreifenden Erfahrung in der Beratung von Trägern von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie ambulanten Versorgern können wir Sie in Ihren jeweiligen Fragestellungen individuell und auf Sie zugeschnitten unterstützen.